München:
„Wir dürfen die Kinder nicht vergessen! Sie können nicht warten!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat dringend
eine längere Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch
gefordert. „Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung
der Rechte von Opfer sexuellen Missbrauchs wird nun
schon seit eineinhalb Jahren im Deutschen Bundestag
beraten – und Fortschritte beim Schutz von Kindern,
die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, sind
immer noch nicht in Sicht. Ich fordere dringend, dass
sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt“, mahnte
Merk. „Die Kinder können nicht warten!“
Merk
fordert eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist
von derzeit 10 bzw. 20 Jahren auf 30 Jahre. Außerdem
fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei
Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung
des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des
Opfers ruht. Merk: „Den Opfern muss eine möglichst
große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt
so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung
über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich
ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument,
dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer
zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle,
die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf
der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern
können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in
ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang
leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach
relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.“
Quelle:stmj.bayern.de