München
In Bayern auch dieses Jahr keine Weihnachtsamnestie für Gefangene / Justizministerin Merk: „Keine Bevorzugung einzelner Gefangener je nach Jahreszeit!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute
in München erklärt, warum es auch in diesem Jahr
in Bayern anders als in anderen Bundesländern keine
Weihnachtsamnestie für Strafgefangene geben wird.
„Natürlich hat das Weihnachtsfest auch für unsere
Gefangenen eine besondere Bedeutung – so wie für jeden
Menschen. Und das ist auch gut und richtig so. Aber
dem können und müssen wir anders als mit einer Weihnachtsamnestie
Rechnung tragen!“
Die Ministerin
verwies darauf, dass in Bayern geeigneten Gefangenen,
bei denen keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht,
z. B. Ausgang- oder Urlaub gewährt werden kann, um
ihre Lieben zu besuchen und Weihnachten zu feiern.
Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz
vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen
am vorhergehenden Werktag entlassen werden können,
wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis
zum 6. Januar fällt.
Merk weiter:
„Eine Weihnachtsamnestie – also eine Strafverkürzung
nur deshalb, weil das Strafende eines Gefangenen zufällig
gerade auf die Weihnachtszeit fällt – kommt aber in
Bayern nicht in Frage. Eine Strafe, die ein unabhängiges
Gericht in einem konkreten Fall nach sorgfältiger
Prüfung und aus gutem Grund für angemessen erachtet
hat, können wir nicht einfach ändern und die Strafe
verkürzen, nur weil Weihnachten ist. Außerdem: Das
wäre eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich
bedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen,
deren Haftzeit zum Beispiel zu Ostern oder im Hochsommer
endet!“
Quelle: stmj.bayern.de