Berlin:

Im November 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8.849 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2011 um 4.024 Personen (83,4 Prozent).

Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Asylbewerber um 1.101 Personen (-11.1 Prozent) gesunken.

685 Personen erhielten im November 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (5,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Serbische, mazedonische, bosnische oder kosovarische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Zudem erhielten 962 Personen (8,3 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Besonderen Erfolg zeigen die Maßnahmen, die angesichts der zuletzt stark angestiegenen Zahlen von serbischen und mazedonischen Asylbewerbern ergriffen wurden. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt dazu:

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf meine Bitte besondere Maßnahmen ergriffen, um dem starken Anstieg der Asylanträge serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger zu begegnen.

Durch eine vorrangige Bearbeitung der Herkunftsländer Serbien und Mazedonien sowie eine vorübergehende Personalaufstockung ist es dem Bundesamt gelungen, unter Wahrung sämtlicher Verfahrensgarantien und Qualitätskriterien die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien bei Erstanträgen auf unter 10 Tage zu senken. So wird auch die Zeit des Sozialleistungsbezugs auf ein Minimum verkürzt, was insbesondere im Falle einer vorrangig wirtschaftlich motivierten Asylantragstellung von Bedeutung ist.

Allein im November 2012 wurden 4.395 Entscheidungen zu dem Herkunftsland Serbien und 2.353 Entscheidungen zu Mazedonien getroffen. Dazu kommen 1.231 Entscheidungen für das Herkunftsland Bosnien und Herzegowina, das ebenfalls prioritär bearbeitet wird. In keinem einzigen Fall lagen die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung vor.

Wie eine erste Bilanz zeigt, hat sich diese neue Vorgehensweise insoweit bewährt, als sich die Zahl der neuen Anträge aus Serbien und Mazedonien mittlerweile gegenüber dem Vormonat deutlich verringert hat und immer mehr abgelehnte Asylbewerber freiwillig in diese Länder zurückkehren.

Die ergriffenen Maßnahmen stellen damit auch sicher, dass die Asylanträge tatsächlich verfolgter Asylbewerber, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, schon bald wieder verstärkt bearbeitet werden können.“

Die Zahlen im Einzelnen:

statistik

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2012 8.849 Personen (Vormonat 9.950 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.024 Personen (83,4 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vormonat sank die Zahl um 1.101 Personen (-11,1 Prozent).

Hauptherkunftsländer im November 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land September Oktober November
 1. Serbien 1.395 2.673 1.306
 2. Syrien 745 879 997
 3. Afghanistan 563 695 762
 4. Bosnien und Herzegowina 214 630 653
 5. Russische Föderation 283 342 642
 6. Iran 406 446 594
 7. Mazedonien 1.040 1.351 497
 8. Irak 348 472 480
 9. Pakistan 283 365 420
10. Kosovo 150 344 335

Neben den 8.849 Erstanträgen wurden im November 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.137 Folgeanträge gestellt, darunter 447 von serbischen und 189 von mazedonischen Staatsangehörigen.

Im November 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 11.553 Personen (Vormonat: 6.209) entschieden.

Insgesamt 685 Personen (5,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 84 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 601 Personen (5,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2012 bei 962 Personen (8,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 7.671 Personen (66,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.235 Personen (19,4 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis November 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis November 2012 haben insgesamt 59.441 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (41.491 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 17.950 Personen (43,3 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis November 2012:

 1. Serbien 8.163
 2. Afghanistan 6.898
 3. Syroen 5.623
 4. Irak 4.988
 5. Mazedonien 4.433
 6. Iran 4.031
 7. Pakistan 3.181
 8. Russ. Föderation 2.575
 9. Bosnien und Herzegowina 1.859
10. Kosovo 1.781

Neben den 59.441 Erstanträgen wurden insgesamt 12.366 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis November 2012 hat das Bundesamt 55.982 Entscheidungen (Vorjahr: 39.759) getroffen.

Insgesamt 7.914 Personen (14,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 646 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 7.268 Personen (13,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2012 bei 7.591 Personen (13,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 28.080 Personen (50,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 12.397 Personen (22,1 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende November 2012 49.840, darunter 45.007 Erstanträge und 4.833 Folgeanträge (Vormonat: 51.039 anhängige Verfahren, 45.445 davon Erst- und 5.594 Folgeanträge).

Quelle:bmi.bund.de

 

Von redaktion