München:
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk
warnt vor unseriösen Spendensammlern in der Weihnachtszeit.
„In der Advents- und Weihnachtszeit haben auch Spendensammler
Hochkonjunktur“, so Merk. „Nicht alle Organisationen,
die um Spenden nachfragen, lassen die Gelder allerdings
auch tatsächlich karitativen oder gemeinnützigen
Zwecken zukommen. Unter die vielen seriösen Organisationen
mischen sich Betrüger, die mit der vorweihnachtlichen
Spendenbereitschaft lediglich ein Geschäft machen
wollen. Leider gibt es schwarze Schafe, die die Nächstenliebe
der Bürgerinnen und Bürger schamlos ausnutzen oder
die Spender unter Druck setzen.“

dose1

Damit
Spenden auch wirklich bei Bedürftigen ankommen, empfiehlt
Merk, sich vor einer Spende über die Seriosität einer
Organisation zu informieren, z.B. durch die Anforderung
von Informationsmaterial oder über das Internet. „Denn
Vorsicht: Bei Spenden ist der Verbraucher nicht durch
ein Widerrufsrecht geschützt!“, so Merk. Für Seriosität
spricht es z.B., wenn eine Organisation als gemeinnützig
anerkannt ist, wenn das Impressum der Organisation
vollständig ist (mit Nennung des Vorstandes, vollständige
Anschrift / keine Postfach-Adresse) und wenn sie einen
Geschäfts- oder Jahresbericht vorlegt mit verlässlichen
Auskünften über die ordnungsgemäße Verwendung der
anvertrauten Spenden. Seriöse Spendenwerbung wird
immer zurückhaltend und sachlich betrieben. Vorsicht
ist hingegen bei stark gefühlsbetonter Werbung, die
auf Mitleid abzielt, oder auch bei aggressiver Werbung
geboten. Einen genauen Blick sollte man auch auf den
korrekten Namen der Organisation legen. Betrügerische
Geschäftemacher verwenden gerne Namen, die denen seriöser
Spendenorganisationen ähneln.

 

Orientierungs-
und Entscheidungshilfen über Spendenorganisationen
bieten insbesondere die beiden Spendenberatungseinrichtungen
DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen)
und Deutscher Spendenrat e.V. Bei Spendensammlern –
einerlei ob an der Haustüre oder am Informationsstand
– sollten spendenbereite Menschen auf das DZI-Spendensiegel
oder bei Blindenwaren auf das Symbol der zwei erhobenen
Hände achten.
Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion