München:
Bayerns Justizministerin Beate Merk lehnt den Plan mehrerer Länder zur Abschaffung der Arbeitspflicht im Strafvollzug strikt ab: “
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk lehnt den
Plan mehrerer Bundesländer, die Arbeitspflicht im
Strafvollzug abzuschaffen, strikt ab. „Das Bayerische
Strafvollzugsgesetz sieht mit gutem Grund eine Arbeitspflicht
für Gefangene vor“, so Merk. „Arbeitspflicht bedeutet
nicht einfach „Zwangsarbeit“, zumal auch das Bundesverfassungsgericht
eine gesetzliche Arbeitspflicht als Teil eines Resozialisierungskonzepts
für verfassungsgemäß hält! Vielmehr setzen auch
wir auf die freiwillige Mitwirkung der Gefangenen und
motivieren sie zur Arbeit.“
Arbeit
stabilisiert das Selbstwertgefühl durch das Erleben
der eigenen Fähigkeiten, sie strukturiert den Tagesablauf,
sie befördert Teamfähigkeit und soziale Kontakte
und wirkt auch persönlichkeitsbildend. Merk: „Ich
halte – auch und gerade im eigenen Interesse der Gefangenen
– eine Arbeitspflicht weiterhin für dringend erforderlich.
Wir verlangen nichts Unzumutbares oder gar Unmögliches!
Gerade in der heutigen Arbeitswelt, die an die Beschäftigten
immer höhere Anforderungen stellt, werden das Erlernen
eines Berufs und die Sammlung von Berufserfahrungen
immer wichtiger. Was aber für die Menschen außerhalb
der Anstaltsmauern gilt, gilt in besonderem Maße auch
für Gefangene. Mit einer sinnvollen und nützlichen
Beschäftigung während der Haft bauen wir den Strafgefangenen
eine Brücke zu einem späteren straffreien Leben in
sozialer Verantwortung. Denn wir gewöhnen die Gefangenen
damit nicht nur an den strukturierten Arbeitsalltag.
Wir fördern so auch Fähigkeiten, die für eine spätere
Erwerbstätigkeit entscheidend sein können.“
„Von
Ausbeutung der Gefangenen kann dabei übrigens keine
Rede sein“, so Merk abschließend. „Die Entlohnung
berücksichtigt aber natürlich, dass arbeitenden Gefangenen
– anders als etwa Arbeitnehmern in Freiheit – keine
Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen.“
Quelle:stmj.bayern.de