München -Brüssel:

Die EU-Kommission hat heute die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium
angemeldete Förderrichtlinie zum Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen
genehmigt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil
sieht diese Freigabe als großen Erfolg für Bayern
und seine Bürger: „Nach intensiven Verhandlungen
haben wir grünes Licht aus Brüssel bekommen für
eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte im Freistaat
seit Langem“, erklärt Zeil. „Wir können nun in
ganz Bayern den Ausbau des schnellen Internets mit
Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr mit Zuschüssen
von bis zu 500.000 Euro pro Gemeinde unterstützen.
Bayern übernimmt damit europaweit eine führende Rolle
beim Ausbau hoher Internetbandbreiten in der Fläche,
der ohne staatliche Hilfe nicht erfolgen würde.“

 

Der Start des Förderprogramms
sei ein bedeutender Tag für den Wirtschaftsstandort
Bayern. „Wir kümmern uns heute um die hohen Internetgeschwindigkeiten,
die morgen gebraucht werden. Dieses Programm hat bundesweit
einmaligen Pilotcharakter für den Ausbau des schnellen
Internets. Es ist ein zentraler Baustein für das digitale
Bayern. Wir sichern damit die Spitzenposition unseres
IT- und Wirtschaftsstandorts auf dem Weg ins digitale
Zeitalter und legen einen Grundstein für Innovation,
künftiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.“

 

Die Schubkraft des Förderprogramms
für den Wirtschaftsstandort Bayern, so der Minister
weiter, beschränke sich nicht allein auf höhere Bandbreiten
für Wirtschaft und Bürger. Das Internet habe sich
zum wichtigsten globalen Medium entwickelt und stehe
heute als treibende Kraft hinter neuen Produkten, IT-Anwendungen,
Geschäftsmodellen und Prozess­innovationen. Exponentiell
steigende Datendurchsätze erfordern Netze mit immer
höheren Übertragungsbandbreiten bis hin zum Endkunden.
„Breitband ist die Basisinfrastruktur der digitalen
Wirtschaft. Wir bringen die hohen Bandbreiten zu den
Unternehmen und Menschen vor allem auch in den ländlichen
Gegenden, die über die Hochgeschwindigkeits-Autobahnen
in die virtuelle Welt des Internet eingebunden werden.
Bayern als Ganzes wird durch dieses Programm schneller,
besser, digitaler“, betont Zeil.

 

Die Regierungsfraktionen haben die notwendige kraftvolle
Finanzierung des Breitbandausbaus sichergestellt. Damit
alle interessierten bayerischen Gemeinden von der Hochgeschwindigkeitsförderung
profitieren können, steht allein bis 2014 ein Betrag
von 500 Millionen Euro zur Verfügung. „Hohe Bandbreiten
gibt es nicht zum Nulltarif“, unterstreicht Zeil.
„Kein Land in Deutschland investiert mehr in den
Breitbandausbau als der Freistaat Bayern. Mit dem neuen
Programm setzen wir neue Maßstäbe. Ähnliche Anstrengungen
erwarten wir jetzt auch vom Bund im Sinne einer Beteiligung
und Kofinanzierung.“

 

Die Verfahrensschritte
der Breitbandförderung setzen zwingend zu beachtende
Vorgaben des EU-Rechts um. Zeil weist darauf hin, dass
sich aufgrund der Komplexität, des Umfangs und des
Pilotcharakters des Programms, sowie aufgrund der Tatsache,
dass sich während des Genehmigungsverfahrens die Rahmenbedingungen
im Änderungsprozess befanden, für die Kommission
viele komplizierte beihilferechtliche Fragen gestellt
hätten. „Die EU-Kommission war im Rahmen der sehr
restriktiven Vorgaben der geltenden EU-Breitbandleitlinien
immer um konstruktive Lösungen bemüht“, bekräftigt
Zeil.

 

Ziel des neuen Förderprogramms
ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation
mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s
im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload in von
Gemeinden definierten Gewerbe- oder Kumulationsgebieten.
Empfänger der Zuwen­dung sind Gemeinden, Zusammenschlüsse
von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Der
Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf
beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Fördersätze für die übrigen Regionen betragen
40, 50 oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
je nach Finanzkraft der Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag
je Gemeinde beläuft sich auf 500.000 Euro. Programmlaufzeit
ist bis 31. Dezember 2017. Die Richtlinie wird im Bayerischen
Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember
2012 in Kraft.

 

 

Das Programm wird
flankiert vom Förderangebot der LfA Förderbank Bayern,
die den Kommunen bei der Finanzierung ihres Eigenanteils
besonders zinsgünstige Darlehenskonditionen einräumt.

 

Die Bezirksregierungen werden das Förderprogramm
abwickeln. Die Ansprechpartner dort stehen den interessierten
Gemeinden ab sofort bei allen Förderfragen zur Verfügung.
Ab Januar 2013 wird zudem ein neues ‚Bayerisches
Breitbandkompetenzzentrum‘ als zentraler Ansprechpartner
für alle am Breitbandausbau in Bayern beteiligten
Akteure zur Verfügung stehen. Die europaweite Ausschreibung
zur Einrichtung und zum Betrieb des Bayerischen Breitbandkompetenzzentrums
läuft planmäßig.

 

Die wichtigsten
Informationen zur neuen Förderung sind in einem Merkblatt
zusammengefasst, das bei den Regierungen ab sofort
angefordert werden kann.

Quelle:  stmwivt.de

 

 

 

Von redaktion