München:
Justizministerin Beate Merk will Vermittlungsausschuss gegen Gesetz zur Sicherungsverwahrung anrufen: „Empfindliche Sicherheitslücke bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat im Rechtsausschuss
des Bundesrats die Anrufung des Vermittlungsausschusses
gegen das Bundesgesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung
beantragt. „Das Gesetz weist eine ganz erhebliche Schutzlücke
auf“, so Merk. „Es sieht keine Möglichkeit vor, psychisch
gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter, deren hochgradige
Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar
wird, zum Schutz der Allgemeinheit nachträglich noch
unterzubringen. Dies betrifft nicht viele, aber außerordentlich
gefährliche Fälle. Wir können es nicht verantworten,
in solchen Fällen Täter sehenden Auges zu entlassen,
obwohl wir wissen, dass sie hochgradig gefährlich
sind!“
Die in dem neuen Bundesgesetz
ausgeweitete Möglichkeit, bereits bei der Verurteilung
die Sicherungsverwahrung vorzubehalten, reicht laut
Merk nicht aus. „Vorbehalten kann man eine Sicherungsverwahrung
nur dann, wenn schon im Zeitpunkt des Urteils die anhaltende
Gefährlichkeit erkennbar war“, so Merk „Es wird aber
immer Straftäter geben, bei denen das nicht der Fall
ist.“ Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
als auch das Bundesverfassungsgericht lassen die Möglichkeit,
solche Straftäter auch nachträglich noch unterzubringen,
offen, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
Merk: „Für die Sicherheit der Menschen müssen wir
aber die Möglichkeiten, die uns das Bundesverfassungsgericht
lässt, um potentielle Opfer zu schützen, nutzen.
Alles andere wäre nicht zu verantworten!“
Quelle: stmj.bayern.de