Berlin:

Im Oktober 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.950 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent). Mehr als zwei Drittel dieses Anstiegs ist auf die weiterhin zunehmende Zahl von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und aus dem Kosovo zurückzuführen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 5.844 Personen (142,3 Prozent).

505 Personen erhielten im Oktober 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (8,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Serbische, mazedonische, bosnische oder kosovarische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Zudem erhielten 321 Personen (5,2 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

 

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2012 9.950 Personen (Vormonat 6.691 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 5.844 Personen (142,3 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Oktober 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land August September Oktober
 1. Serbien 496 1.395 2.673
 2. Mazedonien 620 1.040 1.351
 3. Syrien 680 745 879
 4. Afghanistan 609 563 685
 5. Bosnien und Herzegowina 109 214 630
 6. Irak 406 348 472
 7. Iran 412 406 446
 8. Pakistan 291 283 365
 9. Kosovo 137 150 344
10. Russ. Föderation 188 283 342

Neben den 9.950 Erstanträgen wurden im Oktober 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.237 Folgeanträge gestellt, darunter 1.165 von serbischen und 530 von mazedonischen Staatsangehörigen.

Im Oktober 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 6.209 Personen (Vormonat: 3.865) entschieden.

Insgesamt 505 Personen (8,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 41 Personen (0,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 464 Personen (7,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2012 bei 321 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.494 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.889 Personen (30,4 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Oktober 2012 haben insgesamt 50.344 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (36.583 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 13.761 Personen (37,6 Prozent).

Damit haben im bisherigen Jahr 2012 bereits mehr Personen einen Asylantrag gestellt als im gesamten Vorjahr (2011: 45.741 Erstanträge)

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2012:

 1. Serbien 6.829
 2. Afghanistan 6.096
 3. Syrien 4.606
 4. Irak 4.453
 5. Mazedonien 3.946
 6. Iran 3.433
 7. Pakistan 2.750
 8. Russ. Föderation 1.920
 9. Kosovo 1.473
10. Bosnien und Herzegowina 1.191

Neben den 50.344 Erstanträgen wurden insgesamt 11.163 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2012 hat das Bundesamt 44.522 Entscheidungen (Vorjahr: 35.981) getroffen.

Insgesamt 7.215 Personen (16,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 565 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.670 Personen (15,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2012 bei 6.628 Personen (14,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 20.435 Personen (45,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 10.224 Personen (22,9 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2012 51.039, darunter 45.445 Erstanträge und 5.594 Folgeanträge (Vormonat: 44.766 anhängige Verfahren, 39.747 davon Erst- und 5.019 Folgeanträge).

Quelle: bmi.de

 

 

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