München – Stuttgart:
Anlässlich der aktuellen Entscheidung des Sportschiedsgerichts
Köln in der „Causa Erfurt“, wonach die Behandlung
eines Spitzensportlers mit Eigenblut, das zuvor mit
UV-Licht bestrahlt wurde, zumindest vor dem Jahr 2011
nicht als Doping-Verstoß zu werten sein soll, erklärt
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Kein Fachmann
versteht diese Entscheidung. Und ich denke, das geht
auch jedem Sportfan so, der sich mit dem Thema befasst.
Im Interesse der Sauberkeit des Sports fordere ich
deshalb die NADA auf, diese Entscheidung nicht einfach
so stehen zu lassen, sondern die Möglichkeit zu nutzen,
die Frage dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne
(CAS) zu unterbreiten – und damit der Sportgerichtsbarkeit
Gelegenheit zu geben, das richtig zu stellen.“
Unabhängig
davon zeige die Entscheidung, wie notwendig es sei,
klare strafrechtliche Regeln für die Strafbarkeit
des Doping zu schaffen und damit die Kompetenz staatlicher
Verfolgungsbehörden nutzbar zu machen. Außerdem müssten
Strafrecht und Sportrecht klar voneinander getrennt
und im Strafrecht eindeutig geregelt werden, was erlaubt
und was verboten sei. „Unsere Vorschläge dazu sind
bekannt und liegen seit langem auf dem Tisch“, so Merk.
Quelle.Stmj.bayern.de