Berlin:
Laut einer aktuellen Umfrage wissen 68 Prozent der Internet-Nutzer nicht, wo ihre Daten gespeichert werden – Bundesverbraucherministerin startet neues Informationsangebot und setzt sich für bessere Nutzerrechte ein
Viele nutzen es, wissen aber nicht, was es ist: Cloud Computing. Laut einer am Mittwoch vom Bundesverbraucherministerium vorgelegten Umfrage kann nicht einmal jeder zweite Internetnutzer mit diesem Begriff etwas anfangen. Nur jeder fünfte Cloud-Nutzer fühlt sich ausreichend über die Technologie, über Datenschutzbestimmungen und Geschäftsmodelle informiert. Mit dem neuen Informationsportal iRIGHTS CLOUD wird sich das ändern: Unter der Adresse cloud.irights.info <http://www.cloud.irights.info/> finden Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals mit einem Betrag von 120.000 Euro.
„Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung der Webseite in Berlin. „Um sich im Internet selbstbestimmt und sicher bewegen zu können, muss man die technischen Zusammenhänge verstehen können, Chancen und Risiken kennen. Mit dem neuen Portal, angedockt an das preisgekrönte Informationsangebot von iRights.info, erhalten Verbraucher alle Informationen, um Clouds nutzen zu können.“ Der Projektleiter des neuen Informationsportals, Philipp Otto, ergänzt: „Zum ersten Mal erhalten Nutzer mit unserem Informationsangebot einen verständlichen Überblick über das Thema Cloud Computing. Nur wer versteht, in welchem Umfeld er sich bewegt, kann sich bewusst für oder gegen ein Angebot entscheiden.“
Wie groß die Wissenslücken und zum Teil auch die Verunsicherung der User sind, zeigen die Ergebnisse der vom Institut infratest dimap im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums erstellten repräsentativen Umfrage: Demnach wissen zwei Drittel (68 Prozent) der erwachsenen Internetnutzer nicht, wie und wo ihre Daten gespeichert werden, auf die sie im Internet zugreifen, etwa in sozialen Netzwerken wie Facebook oder bei Web-Mail Diensten. Nur 29 Prozent geben an, über die Online-Speicherung Bescheid zu wissen. Bemerkenswert: 80 Prozent der Cloud-Nutzer empfindet Unbehagen, wenn sie Daten in einer Cloud speichern oder Software und Dienstleistungen auf virtuellen Servern nutzen. Rund die Hälfte der Nutzer befürchtet Datenverluste bei einem Wechsel des Anbieters (50 Prozent) oder bei technischen Ausfällen (48 Prozent).
Aufklärung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Chancen der Cloud-Technologie liegen auf der Hand: Verbraucher können auf jedem Ort der Welt und von mehreren Geräten gleichzeitig auf ihren Datenbestand zugreifen und müssen nicht mehr befürchten, durch einen Hardware-Ausfall etwa ihres Laptops Daten zu verlieren. Auch kann es für Verbraucher und Unternehmen kostengünstiger sein, wenn der Speicherplatz und die Software nicht mehr lokal verfügbar sein müssen. Die Risiken liegen vor allem in einem unbefugten Zugriff der Dienstanbieter oder durch Dritte auf die Nutzerdaten. „Anbieter müssen dafür sorgen, dass die persönlichen Daten der Nutzer zu jeder Zeit sicher sind – und sie haben eine Pflicht zu Transparenz. Nutzer von Clouds müssen mit einem Blick erkennen können, wo ihre Daten unter welchen Bedingungen gespeichert und wie sie geschützt sind“, sagte Aigner. Laut Umfrage fordern 82 Prozent von den Cloud-Anbietern mehr Investitionen in Datenschutz und Datensicherheit; immerhin 53 Prozent wären bereit, für höhere Sicherheitsstandards mehr zu zahlen.
Aigner wies auf die Ende September von der EU-Kommission vorgelegte Strategie zur „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“ hin. Diese sieht unter anderem die Entwicklung von technischen Standards und die Zertifizierung vertrauenswürdiger Anbieter vor. Dies sei grundsätzlich ein guter Schritt, so Aigner, Nachbesserungsbedarf sieht sie allerdings noch in puncto Datenschutz und Vertragsrecht. Entscheidend für die Zukunft der Cloud-Technologie werde auch die Ausgestaltung der geplanten EU-Datenschutzverordnung sein. „Die Selbstbestimmung der Nutzer und deren Kontrolle über ihre Daten muss gestärkt werden – auch und gerade beim Cloud Computing“, sagte Aigner. Sie werde sich weiter in Brüssel dafür einsetzen, dass die Besonderheiten des Cloud Computing in der Verordnung noch stärker berücksichtigt werden: „Häufig arbeiten hier viele Unternehmen zusammen. Hier muss eindeutig festgelegt werden, welche Stelle verantwortlich ist und es darf keine Lücken in der Verantwortlichkeit geben.“
iRIGHTS CLOUD – die zentrale Anlaufstelle rund um Cloud Computing
iRIGHTS CLOUD ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um Cloud Computing. In leicht verständlicher Sprache bringt das Informationsportal Licht in das Dunkel von immer neuen Angeboten, Herausforderungen und Entwicklungen in diesem Bereich. Sortiert in die Bereiche Recht, Technik, Film, E-Books, Speicherdienste, Dokumente, Fotos, Games und Musik werden Hintergrundtexte, Tipps und Checklisten sowie aktuelle Nachrichten und Meinungen bereitgestellt. iRIGHTS CLOUD ist Teil des mehrfach preisgekrönten Informationsangebotes von iRights.info. Wichtig: Das Informationsportal leistet keine Rechtsberatung.
cloud.irights.info <http://http:/cloud.irights.info>
Quelle:bmelv.de