München:
Merk begrüßt Gesetzentwurf zu den Väterrechten: „Aber: Solange der Vater noch gar nicht feststeht, braucht man kein Umgangsklage!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt
den heute verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung
eines Umgangsrechts für leibliche Väter, die nicht
mit der Mutter zusammenleben. „Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte verpflichtet Deutschland, leiblichen
Vätern, die nicht mit der Mutter zusammenleben, unter
bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit ihren
Kindern zu gewähren“, so Merk. „Das setzt der Gesetzentwurf
nun für Deutschland zutreffend um. Wichtig ist mir
insbesondere, dass dabei eines ganz klar wird: Es geht
nicht um Besitzrechte der Väter, sondern um das Wohl
des Kindes. Wenn das Kindeswohl entgegensteht, also
zum Beispiel, wenn ein Kind, das wohlbehütet in einer
Familie mit einem rechtlichen Vater aufwächst, daraus
herausgerissen würde, steht das dem Umgangsrecht entgegen!“
Erhebliche
Bedenken äußert Merk indessen in einem anderen Punkt:
„In vielen dieser Fälle wird die Vaterschaft zweifelhaft
sein“, so Merk. „Nach dem Gesetzentwurf soll der mutmaßliche
Vater dann sofort ein Umgangsverfahren anstrengen müssen,
in dessen Rahmen die Vaterschaft erst einmal durch
ein Gutachten geklärt werden soll. In solchen Fällen
sollte man aber dem Vater schon zumuten, zunächst
einmal auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten außerhalb
der Gerichtsschranken ein Gutachten in Auftrag zu geben
– unterstützt durch einen Anspruch auf Mitwirkung
von Mutter und Kind. Wenn noch gar nicht feststeht,
wer der Vater ist, macht ein Umgangsverfahren doch
keinen Sinn!“
Quelle:stmj.bayern.de