München:
„Justizministerin Beate Merk: „Wir brauchen dringend weiter die Möglichkeit, hochgefährliche, psychisch gestörte Gewalt- und Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können!“

 

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk appelliert
an den Deutschen Bundestag, den Gerichten die Möglichkeit
zu erhalten, gegen hochgefährliche, psychisch gestörte
Sexual- und Gewaltstraftäter auch nach ihrer Verurteilung
und Verbüßung ihrer Haftstrafe die nachträgliche
Unterbringung anordnen zu können. „Es gibt – wenige,
aber hochbrisante – Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit
eines Straftäters erst während des Vollzugs der Strafe
zeigt“, so Merk. „Wenn das Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung,
das die Bundesregierung im März vorgelegt hat, so
ins Gesetzblatt kommt wie es derzeit ist, werden unsere
Staatsanwälte zukünftig keine Möglichkeit mehr haben,
in solchen Fällen eine Unterbringung zu beantragen!“

 

Nach
dem im Mai vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes
zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes
im Recht der Sicherungsverwahrung soll die nachträgliche
Unterbringung völlig abgeschafft werden. Merk: „Was
aber geschieht in Zukunft mit hochgefährlichen, psychisch
gestörten Straftätern, bei denen sich erst während
der Haft der hohe Grad der Gefährlichkeit ergibt?“

 

Auch
der Bundesrat hatte sich am 11. Mai 2012 für die Beibehaltung
der Möglichkeit einer nachträglichen Unterbringung
in solchen Fällen ausgesprochen. Die Bundesregierung
hatte daraufhin zugesagt, dies zu prüfen. „Die Entscheidung
liegt jetzt beim Deutschen Bundestag“, so Merk. „Ich
appelliere an den Gesetzgeber, zum Schutz der Menschen
alle Möglichkeiten zu nutzen, die uns das Bundesverfassungsgericht
lässt – und dazu gehört auch die Möglichkeit einer
nachträglichen Unterbringung!“

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion