München:
„Produkte, die dazu führen, dass mehr verloren werden kann als angelegt wurde, haben bei der Finanzberatung für Privatleute von vornherein nichts zu suchen!“

 

Anlässlich der aktuellen Diskussion in den Ausschüssen
des Europäischen Parlaments über die künftigen Regeln
für die Provisionsberatung zu Finanzprodukten und
insbesondere etwaige Pflichten von Beratern, erzielte
Provisionen an Verbraucher auszukehren, erklärt Bayerns
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk:
„Wichtig ist vor allem, dass dem Verbraucher ohne Einschränkungen
offen gelegt wird ist, ob Provisionen erzielt werden
oder nicht. Dann kann  er sich selbst ein Bild machen,
ob und in welchem Umfang er die Beratung nutzen will
oder sich lieber einem unabhängigen Berater anvertraut.“

 

Merk
weiter: „Ein viel wirksameres Mittel zum Schutz der
Anleger bleibt bei der ganzen Diskussion außer Betracht:
Viel Schaden könnte vermieden werden, wenn bestimmte
besonders gefährliche Finanzprodukte von vornherein
aus dem Portfolio der Produkte, die Privatanlegern
angeboten werden, gestrichen werden“, so Merk. „Leitlinie
muss dabei sein: Es muss sichergestellt sein, dass
ein Privatanleger nicht mehr verlieren darf, als er
eingesetzt hat. Damit haben insbesondere kreditfinanzierte
Anlagen und Beteiligungen an Gesellschaften Bürgerlichen
Rechts, die zu hohen Nachschusspflichten führen können,
auf der Liste der Produkte, die für Privatanleger
in Frage kommen, nichts zu suchen! Auch müssen wir
uns Gedanken machen, wie wir die Privatanleger besser
vor hochkomplexen und hochriskanten Finanzprodukten
schützen, die für sie regelmäßig nicht geeignet
sind.“

 

Der Wirtschaftsausschuss
des Europäischen Parlaments hat laut Medienberichten
empfohlen, eine Pflicht von Beratern zur Offenlegung
von Provisionen, nicht aber zu Auskehrung an den Verbraucher
zu statuieren.

Quelle:stmj.bayern.de

 

 

 

Von redaktion