München:
Justizministerin Dr. Beate Merk: „Wir wollen ein deutliches Signal setzen: Geschäfte mit dem Tod darf es nicht geben!“
Bayern stimmt heute im Bundesrat für
den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit
der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Es ist ethisch
unvertretbar, mit der Ausweglosigkeit verzweifelter
Menschen selbst dann noch Geschäfte zu machen, wenn
man ihnen nicht mehr zu bieten hat als den Tod. Damit
wird Menschen eine scheinbar einfache Lösung suggeriert,
die sie vielleicht nicht gewählt hätten, wenn man
ihnen aufmerksam zugehört und konstruktive Hilfe angeboten
hätte. Ich kämpfe deshalb schon seit Jahren dafür,
das Tun dieser Todeshändler mit den Mitteln des Strafrechts
zu unterbinden!“
Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung sieht ein strafrechtliches Verbot
der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vor, also der Sterbehilfe
mit der eine fortlaufende Einnahmequelle geschaffen
werden soll. Nach Ansicht von Merk ist der Entwurf
ein wichtiger, längst fälliger Schritt in die richtige
Richtung: „Wenn diese Lösung in Kraft tritt, darf
niemand mehr Geschäfte damit machen, dass er Verzweifelten
seine Unterstützung beim Selbstmord verkauft. Zwar
sehe ich bei dem Entwurf noch Lücken: So erfasst er
nur die gewerbliche, nicht aber die sonstige organisierte
Sterbehilfe. Gerade die Gewerbsmäßigkeit wird aber
in der Praxis schwer nachzuweisen sein. Bayern wird
den Entwurf aber dennoch unterstützen. Denn wir setzen
damit ein wichtiges Signal und sagen klar Nein zum
Handel mit dem Suizid!“
Dem ebenfalls
heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz
erteilt die Ministerin hingegen eine deutliche Absage.
Danach ist allein die öffentliche Werbung für Suizidbeihilfe
strafrechtlich untersagt und das auch nur, wenn die
Werbung aufgrund des eigenen Vermögensvorteils erfolgt
oder grob anstößig ist. Merk: „Ein solches Verbot
ist zum einen leicht zu umgehen. Vor allem aber setzt
der Entwurf ein ganz falsches, verheerendes Signal
– nämlich, dass es den Sterbehelfern erlaubt ist,
ihren Mitmenschen den Tod zu verkaufen. Nur Werbung
machen dürfen sie dafür nicht. Ein solches Gesetz
wird es mit Bayern nicht geben!“
Quelle: stmj.bayern.de