München:
Anlässlich der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main, dem Kindsmörder Magnus Gäfgen
wegen einer Folterdrohung Schmerzensgeld in Höhe von
3.000 Euro zuzubilligen, erklärt Bayerns Justizministerin
Dr. Beate Merk: „Ich kann und will richterliche Entscheidungen
nicht kommentieren. Aber ein Aspekt dieses Falles ist
mir schon wichtig: Die Diskussion um die finanzielle
Entschädigung eines Kindsmörders hat einmal wieder
alle Aufmerksamkeit auf einen Täter gelenkt, der es
verstanden hat, sich im Zusammenhang mit seiner Tat
wirkungsvoll als Opfer darzustellen. Dabei dürfen
wir aber nicht die Opfer vergessen! Der Fall zeigt
eine schmerzhafte Gerechtigkeitslücke im deutschen
Recht: Angehörigen der Tatopfer wird für ihre Beeinträchtigungen
nur in Ausnahmefällen eine finanzielle Entschädigung
zugebilligt, auch wenn sie – wie so oft – durch die
Tötung ihres Verwandten schwerste seelische Traumata
erlitten haben.“
Fast alle europäischen
Rechtsordnungen sehen inzwischen für Hinterbliebene
eines Unfallopfers im Straßenverkehr die Möglichkeit
einer Schmerzensgeldzahlung vor. „Das muss doch erst
recht für die Eltern eines ermordeten Kindes gelten“,
so Merk. „Natürlich geht es hier nicht um finanzielle
Entschädigung des Verlustes eines geliebten Menschen
– so etwas wäre abwegig. Aber eine wichtige Anerkennungs-
und Unterstützungsfunktion kann ein Schmerzensgeld
auch in diesen Fällen erfüllen.“ Die Angehörigen
des Tatopfers müssten dann natürlich auf alle Vermögenswerte
des Täters zugreifen können, also auch auf einen
Entschädigungsanspruch, wie er im Fall Gäfgen dem
Täter zuerkannt worden ist. Merk: „Denn das Opfer
selbst oder seine Angehörigen sind ja nicht irgendwelche
Gläubiger des Täters. Ihnen gegenüber darf es keine
Vollstreckungsbeschränkung geben!“
Merk
hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nahen
Angehörigen von Opfern ein Schmerzensgeld zugesteht.
„Ich werde weiter nachdrücklich dafür kämpfen, dass
der Anspruch ins Bundesgesetzblatt kommt“, so Merk.
Quelle:stmj.bayern.de