München:
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Justizministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz und die Regionaldirektion Bayern
der Bundesagentur für Arbeit haben heute eine Kooperationsvereinbarung
unterschrieben, in der die Schaffung eines gemeinsam
getragenen flächendeckenden Übergangsmanagements
zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafentlassenen
beschlossen wurde. Bayerns Justizministerin Dr.
Beate Merk
ist überzeugt, dass durch die
künftige Zusammenarbeit ein wertvoller Beitrag für
die Sicherheit der Bevölkerung geleistet wird: „Die
Menschen in unserem Land haben ein berechtigtes Interesse
daran, dass die inhaftierten Straftäter nicht rückfällig
werden. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der
beste Opferschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass
wir die Gefangenen schon während der Dauer des Vollzugs
an eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit und eine nachhaltige
Platzierung am Arbeitsmarkt heranführen. Dies kann
nur gelingen, wenn der Strafvollzug und die Arbeitsagenturen
hier an einem Strang ziehen.“

„Eine
möglichst schnelle und passgenaue Vermittlung in Ausbildung
oder Arbeit nach der Haft ist ein ganz wichtiger Schritt
für die Strafentlassenen, um sich erfolgreich wieder
in die Gesellschaft zu integrieren. Hierfür sind Vermittlungsaktivitäten
noch während der Haft, spätestens ein halbes Jahr
vor der voraussichtlichen Entlassung, sowie die persönliche
Beratung der Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt
ganz entscheidend. Die direkte Kommunikation und der
regelmäßige, kontinuierliche Informationsaustausch
zwischen den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen
Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern sind wichtige
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Übergangsmanagement“,
erklärt Ralf Holtzwart, Vorsitzender
der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern.

 

Die
heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung regelt
die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen
für Arbeit, den Jobcentern und den Justizvollzugsanstalten
sowie die Ausgestaltung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten
und die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
während der Haft.

 

Hintergrund:

In
der Kooperationsvereinbarung wurde für die künftige
Zusammenarbeit insbesondere Folgendes vereinbart:

·
Alle Agenturen für Arbeit und Justizvollzugsanstalten
benennen jeweils konkrete Ansprechpartner für das
Übergangsmanagement, um einen lückenlosen Informationsaustausch
zwischen den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen
Agenturen für Arbeit sicherzustellen.

·
Den Arbeitsagenturen werden geeignete Büroräume für
die Beratung der Insassen zur Verfügung gestellt.

·         Die Regionaldirektion Bayern
stattet die Justizvollzugsanstalten mit aktuellen berufskundlichen
Medien aus und gewährleistet den Zugriff auf digitale
Informationsquellen.

·         Gefangene
können spätestens ab dem sechsten Monat vor der voraussichtlichen
Entlassung das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur
für Arbeit (z.B. Beratung, Vermittlungsvorbereitung)
in Anspruch nehmen.

·         Die
Beratungskräfte der Agentur für Arbeit leiten bereits
während der Haftzeit geeignete Vermittlungsaktivitäten
ein, um eine möglichst zeitnahe Vermittlung zu ermöglichen.
Hierzu bieten die Agenturen für Arbeit regelmäßige
Sprechstunden in den Räumen der Justizvollzugsanstalten
an.

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

 

Von redaktion