München:
Justizministerin Merk: „Opfer nicht allein lassen!“
Anlässlich der ersten Sitzung des Stiftungsrates
der neuen, seit dem 1. September 2012 bestehenden Stiftung
Opferhilfe Bayern heute in München betont Bayerns
Justizministerin Dr. Beate Merk die Bedeutung der Unterstützung
der Opfer von Straftaten: „Manchmal kann ich mich des
Eindrucks nicht erwehren, dass die Opfer von Straftaten
in der öffentlichen Diskussion kaum stattfinden. Mir
geht es viel zu häufig in erster Linie um die Täter.“
Merk weiter: „Wenn das Urteil über den Täter gefällt
ist, dann ist es für die meisten Opfer nicht vorbei!
Sie leiden oft noch lange an den Folgen der Straftaten
– sei es psychisch, physisch oder oft auch wirtschaftlich!
Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Bayerische
Staatsregierung die Stiftung Opferhilfe errichtet hat!“
Ziel
der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren
enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell
zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein
zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche
Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung,
Krankenkassen etc.), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen
oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen
werden können. Durch die Stiftung sollen bestehende
Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten
und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter
und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise
ausgeglichen erhalten; insbesondere greift das Opferentschädigungsgesetz
oftmals nicht (z.B. bei anderen Taten als Gewaltstraftaten,
fahrlässigen Taten, immateriellen Schäden und nicht
mit Gesundheitsschäden zusammenhängenden Vermögensschäden).
Merk
abschließend: „Die Opfer stehen für mich an erster
Stelle! Wir dürfen sie nicht allein lassen!“
Quelle: stmj.bayern.de