München:

Anlässlich Münchner Stalking-Fall: Justizministerin Merk gibt bayerische Stalking-Zahlen für 2011 bekannt / „Wir brauchen einen besseren Stalking-Paragraphen, um Stalking-Opfern noch leichter helfen zu können!“

Anlässlich der Verurteilung eines 50-jährigen
Stalkers durch das Amtsgericht München zu einer 6-monatigen
Freiheitsstrafe ohne Bewährung hat Bayerns Justizministerin
Dr. Beate Merk die aktuelle Strafverfolgungsstatistik
zu Stalking in Bayern bekannt gegeben. „Die Statistik
zeigt, dass Stalking eine Straftat ist, die Staatsanwaltschaft
und Polizei in Bayern sehr Ernst nehmen“, so Merk.
„Sie weist für 2011 53 Verurteilungen gegenüber 55
im Vorjahr 2010 auf. Ich möchte die Opfer von Stalking
ermutigen, die Attacken nicht auszuhalten, sondern
Anzeige zu erstatten, damit dem Täter wie im Münchner
Fall geschehen die ‘rote Karte gezeigt‘ werden
kann.

Von den 53 Verurteilten waren
46 männlich (Vorjahr: 44 von 55). Bei den Zahlen ist
zu berücksichtigen, dass die Strafverfolgungsstatistik
nur das abstrakt schwerste Delikt erfasst, aufgrund
dessen die Verurteilung erfolgt. Eine Verurteilung
wird daher in der Strafverfolgungsstatistik nicht als
Verurteilung wegen Stalking erfasst, wenn gleichzeitig
zum Beispiel der Tatbestand der Körperverletzung (auch
als Versuch) erfüllt wird. Ebenso wird nur als ein
Verurteilter erfasst, wer in einem Strafurteil z. B.
wegen 10 tatmehrheitlichen Fällen der Nachstellung
verurteilt wurde. In Wahrheit liegen die Verurteilungszahlen
also höher.

 

Ministerin Merk betonte
aber auch, dass aufgrund empfindlicher Lücken beim
Stalking-Paragraphen nicht jedem Stalking-Opfer geholfen
werden könne. „Bisher krankt die strafrechtliche Verfolgung
von Stalkern daran, dass eine psychische Belastung
des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein
nicht ausreicht“, so Merk. „Vielmehr muss beim Opfer
erst eine ‘schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘
eintreten – das heißt, es muss seine äußere Lebensführung
ändern.“ Das Opfer, das Stärke zeige und sich nach
außen nichts anmerken lasse, werde also im Regelfall
nicht geschützt.

 

„Ich kämpfe deshalb
dafür, dass es in Zukunft reicht, dass das beharrliche
Nachstellen „geeignet“ ist, die schwerwiegende
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen“,
so Merk. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich
bereits im Juni der Justizministerkonferenz vorgestellt.
Derzeit befragen die Kolleginnen und Kollegen ihre
gerichtliche Praxis dazu. Auf der nächsten Justizministerkonferenz
am 15. November 2012 in Berlin werde ich das Thema
erneut auf die Tagesordnung bringen.“

Das
Amtsgericht München hatte am Montag einen 50-jährigen
vorbestraften Stalker zu einer Freiheitsstrafe von
6 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion