München:
„Dass Deutschland hier nur Mittelmaß ist, darf nicht so bleiben!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert
aus Anlass des aktuellen Berichts des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung (DIW) „Menschenhandel: Deutschland
beim Opferschutz nur Mittelmaß“ dringend Verbesserungen
zum Schutz der Opfer von Menschenhandel. „Dass Deutschland
beim Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution
so mäßig abschneidet, ist ein Armutszeugnis und kann
so nicht bleiben“, so Merk. „Wir brauchen hier dringend
Verbesserungen.“
„Das beginnt im
Bereich der Aufklärung und Prävention“, so Merk.
„Aber auch im Strafrecht muss sich etwas tun. Seit
Jahren kämpfe ich dafür, dass auch die Freier von
Zwangsprostituierten bestraft werden können, denn
nur deren Nachfrage lässt das Geschäft boomen. Auch
müssen wir die Strafmilderungen durch das rot-grüne
Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 wieder rückgängig
machen. Den Strafverfolgungsbehörden fehlt seitdem
häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse
gegen das Rotlichtmilieu zu erwirken.“
Vor
allem brauchen wir auch bessere Möglichkeiten, um
den Frauen Brücken zu bauen, damit sie Vertrauen zu
den Strafverfolgungsbehörden schöpfen und keine Angst
haben müssen, gegen ihre Peiniger auszusagen. So sieht
die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel vor, dass die
zuständigen nationalen Behörden die Befugnis haben
müssen, Opfern von Menschenhandel ihrerseits Straffreiheit
zu gewähren oder von einer Strafe abzusehen. Sie sollte
zügig in deutsches Recht umgesetzt werden.“
Ein
aktueller Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(DIW) kommt laut Medienberichten zu dem Ergebnis, dass
Opfer von Menschenhandel in Deutschland nicht ausreichend
geschützt würden.
Quelle: stmj.bayern.de