München:
Übersicht über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Jahr 2011 / „Über 9 Millionen Euro allein in Bayern“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt
im Zusammenhang mit der vom Bundesamt für Justiz mitgeteilten
Übersicht über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe
im Jahr 2011: „Letztes Jahr gab es bundesweit über
900.000 Anträge (2010: über 970.000) auf Beratungshilfe.
Allein bei den bayerischen Amtsgerichten haben die
Menschen 88.646 mal (2010: 99.927 mal) Beratungshilfe
beantragt – und in fast 90 % der Fälle (2010: in knapp
über
90 % der Fälle) auch bekommen. Damit
haben wir im letzten Jahr nur im Frei-staat für die
Beratungshilfe 9.361.075,13 EUR (2010: 10.060.955,49
EUR) ausgegeben – bundesweit waren das über 81. Mio.
EUR (2010: über 85 Mio. EUR).“
Beratungshilfe
können Rechtssuchende außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten
erhalten, wenn sie die Mittel für die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwalts nicht selbst aufbringen können.
Mit einem sog. Beratungshilfeschein können sie einen
Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen, der sie berät und
ggf. (außer in Strafsachen) außergerichtlich gegenüber
der gegnerischen Partei oder einer Behörde vertritt.
Der Rechtsanwalt rechnet seine Kosten für die Beratung
dann gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine
Vergütung aus der Landeskasse.
Merk
abschließend: „Beratungshilfe ist wichtig. Sie öffnet
auch den Menschen, die dies aus eigener Tasche sonst
nicht bezahlen könnten, die Tür zu einem Rechtsanwalt,
wenn sie rechtliche Beratung brauchen. Andererseits
gebietet es die Gerechtigkeit und der sparsame Umgang
mit öffentlichen Geldern, Missbräuche in diesem Bereich
zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die kostenlose
Beratung gerade bei dem ankommt, der sie wirklich benötigt.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
werden wir in der nächsten Woche im Bundesrat beraten.“
Quelle: stmj.bayern.de