München:
Beate Merk setzt sich auf Verbraucherschutzministerkonferenz erfolgreich gegen gesetzliches Limit bei Dispozinsen ein
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk hat sich auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen
und -minister in Hamburg erfolgreich dafür eingesetzt,
vorerst keine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen
zu fordern, sondern stattdessen auf intelligentere
und effizientere Maßnahmen zu setzen.
„Wir
müssen zwar zu einer Senkung der Dispozinsen kommen“,
so Merk. „Eine gesetzliche Grenze bringt dabei allerdings
wenig. Eine konkrete Zahl im Gesetz führt nur dazu,
dass sie bis zur Neige ausgeschöpft wird und im Übrigen
die Kosten ganz oder zum Teil auf die Bankkunden umgelegt
werden – letztlich also zum Schaden der Verbraucher.
Entscheidend ist vielmehr, dass wir den Wettbewerb
zwischen den Banken um den Verbraucher ankurbeln. Das
schaffen wir etwa, indem wir den Bankkunden den heute
noch weitgehend unüblichen Wechsel der Bank erleichtern.
Wenn der Kunde leichter wechseln kann, wird sich die
Bank die Höhe des Dispozinses sehr genau überlegen.
Nur wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, kann
man sich im Rahmen eines Gesamtpakets Gedanken über
eine gesetzliche Grenze machen.“
Die
VSMK hat heute entgegen dem Antrag einiger Länder
keinen Beschluss gefasst, nach dem eine gesetzliche
Grenze für Dispozinsen gefordert würde.
Quelle:stmj.bayern.de