München:
Bayerns Justizministerin Merk fordert Kronzeugenregelung gegen Doping / „Nur so können wir die Szene wirklich knacken!“

Nach dem Schlussstrich der Staatsanwaltschaft Freiburg
unter die Ermittlungen in der Doping-Affäre rund um
das Radsport-Team Telekom/T-Mobile fordert Bayerns
Justizministerin Dr. Beate Merk dringend eine Verbesserung
der Instrumente zur besseren Bekämpfung des Doping:
„Die ernüchternden Worte des zuständigen Oberstaatsanwalts
sind geradezu ein Hilfeschrei nach besseren gesetzlichen
Handhaben, um des Doping-Sumpfs Herr zu werden“, so
Merk. „Wenn gesagt wird, dass Profis mitgeteilt hätten,
dass man ohne Doping im Radsport keine Chance habe,
die Ermittlungen aber ganz überwiegend eingestellt
werden mussten, weil sich die Szene erfolgreich abschottet,
dann braucht man dringend ein wirksames Mittel, um
den Sumpf  trocken zu legen“, so Merk. „Die richtige
Handhabe, um die Szene zu knacken und die Mauer des
Schweigens zu brechen, ist eine Kronzeugenregelung
– kombiniert mit der Strafbarkeit des dopenden Sportlers
selbst ab dem Besitz des ersten Milligramms. Ich bin
zuversichtlich, dass dies die Aussagebereitschaft deutlich
erhöhen wird.“

Merk weiter: „Das
Freiburger Beispiel zeigt auch ganz deutlich: Ohne
bessere rechtliche Instrumente erreicht auch eine gut
aufgestellte Schwerpunktstaatsanwaltschaft irgendwann
den Punkt, an dem sie nicht weiter kommt. Das wissen
wir in München schon lange ! Wenn uns deshalb immer
wieder entgegen gehalten wird, mit einer guten Schwerpunktstaatsanwaltschaft
bräuchte man kein Gesetz, so ist das spätestens jetzt
eindeutig widerlegt.“

 

Die Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Mitglieder und
Ärzte des Teams Telekom wurden in dieser Woche abgeschlossen.
Sie endeten in einem Strafbefehl gegen einen früheren
Arzt des Teams. Die Ermittlungen gegen einen mitbeschuldigten
Arzt mussten eingestellt werden. Gegen die Sportler
bestand keine rechtliche Handhabe. Justizministerin
Merk hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u.a. die
Besitzstrafbarkeit des dopenden Sportlers selbst ab
dem ersten Milligramm, die klare Strafbarkeit des Eigenblutdoping
sowie eine Koronzeugenregelung vorsieht.

 

Der
aktuelle Gesetzentwurf ist im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf_arzneimittelgesetz.pdf
abrufbar.

 

 

 

 
Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion