Berlin:
Konferenz in Hamburg diskutiert Änderungen in der Organisation
Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister von Bund und Ländern wollen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 12. bis 14. September 2012 in Hamburg weitere grundlegende Verbesserungen in der Organisation der Lebensmittelüberwachung beschließen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Krisenfällen. Damit werden auch Konsequenzen aus der EHEC-Epidemie und dem Dioxin-Skandal 2011 gezogen. „Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, den gesundheitlichen Verbraucherschutz möglichst effektiv zu organisieren. „Dazu haben wir im Vorfeld der Hamburger Konferenz gemeinsam mit den Ländern einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet, um bei Lebensmittelkrisen künftig noch schneller handeln und die Koordination der erforderlichen Maßnahmen und die Aufklärung der Fälle deutlich beschleunigen zu können“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.
„Wir haben uns für die diesjährige VSMK vieles vorgenommen. Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden wir u.a. über das bundeseinheitliche Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen, das Gutachten des Bundesrechnungshofes über die Organisation der Lebensmittelüberwachung und über eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement beraten“, so Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir wollen aber auch den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ausbauen und haben deshalb beispielsweise Maßnahmen zum Schutz vor überhöhten Dispozinsen, bessere Verbraucherinformationen bei Lebensversicherungen oder die Finanzierung der Verbraucherarbeit auf die Tagesordnung genommen.“
Neue Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement
Im Falle einer Ländergrenzen überschreitenden Krise im Bereich Lebensmittelsicherheit soll künftig ein Krisenrat auf der Ebene der Amtschefs sowie ein Krisenstab auf Ebene der zuständigen Abteilungsleiter einberufen werden. Das sieht die Bund-Länder-Vereinbarung vor, die bei der VSMK zur Abstimmung steht. Die beiden Gremien sollen auf politischer bzw. auf fachlicher Ebene das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation koordinieren. Durch Beschluss des Krisenrates kann gemäß der Vereinbarung außerdem eine Task Force „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eingesetzt werden, deren zentrale Aufgabe die Aufklärung der Ursachen der jeweiligen Krisensituation ist. Eine solche Task Force war während der EHEC-Epidemie 2011 erstmals kurzfristig ins Leben gerufen worden. In dieser „Sonderkommission“ arbeiteten Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden erfolgreich zusammen, um die komplexen Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen und schließlich die Ursache für die Infektionskette aufzuklären. Diese Art der Zusammenarbeit in einer der schwersten Krisen im Bereich Lebensmittelsicherheit in der Geschichte der Bundesrepublik hat sich bewährt. Die Task Force wird mit der Bund-Länder-Vereinbarung fester Bestandteil des Krisenmanagements und wird im Krisenfall im Krisen- und Lagezentrum des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin arbeiten.
Gutachten des Bundesrechnungshofes
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hatte auf Bitte von Ministerin Aigner im Jahr 2011 ein Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erstellt und darin vielfältige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, eine Vielzahl der Anregungen des Bundesbeauftragten aufzugreifen und Änderungen auf den Weg zu bringen. Einig sind sich die Beteiligten allerdings auch darüber, dass die geltende Kompetenzordnung des Grundgesetzes dabei unangetastet bleiben soll. Das heißt: Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Ländersache. Dementsprechend wollen die Verantwortlichen von Bund und Ländern vor allem jene Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgreifen, die Organisationsfragen auf Länderebene betreffen. So haben die Länder beispielsweise zugesagt, den Aufbau spezialisierter und überregional tätiger Kontrollteams innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen weiter voran zu bringen. Das BVL hat hierzu bereits gemeinsam mit den Ländern einen Workshop durchgeführt. Die EU-rechtlichen Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sollen durch ergänzende Anforderungen an Form, Verfahren und Zeiträume für das Bereitstellen der entsprechenden Informationen weiter konkretisiert werden. Weiter soll geprüft werden, wie die Eigenkontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen im Rahmen der amtlichen Überwachung bei der Einstufung der Unternehmen in Risikokategorien berücksichtigt werden können. Um die Sachkunde des Gastronomie-Personals über Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, könnten schließlich zusätzliche Regelungen über spezielle Schulungsmaßnahmen geschaffen werden.
Damit haben Bund und Länder rund zehn Jahre nach der grundlegenden Umstrukturierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland und im ersten Jahr nach der Dioxin-Krise und der EHEC-Epidemie gemeinsam zentrale Verbesserungen in der Überwachung der Lebensmittelsicherheit auf den Weg gebracht. Die erfolgreiche Zusammenarbeit bei Lebensmittelkrisen hat sich insofern bewährt.
Quelle: bmelv.de