München:
Justizministerin Beate Merk zu Manipulationen des Sterbehilfevereins von Roger Kusch
Angesichts aktueller Versuche der Sterbehilfeorganisation
des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch,
das von der Bundesregierung kürzlich auf den Weg gebrachte
Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe bereits
zu umgehen, bevor es in Kraft ist, fordert Bayerns
Justizministerin Dr. Beate Merk dringend eine Nachbesserung
des Gesetzentwurfs: „Die Versuche von Herrn Kusch,
durch eine Sterbehilfe mit einer zynischen ‘Geld-zurück-Garantie‘
den Eindruck zu erwecken, seine Organisation sei nicht
auf Gewinnerzielung ausgerichtet, und damit das noch
nicht verabschiedete Gesetz schon wieder zu umgehen,
zeigen, dass das Gesetz in diesem Punkt dringend nachgebessert
werden muss. Solange es für das Verbot entscheidend
auf die Gewerblichkeit ankommen soll, wie das der Gesetzentwurf
vorsieht, bietet der Straftatbestand zu viele Schlupflöcher,
die es unseren Staatsanwälten zumindest erschweren
werden, ihn vor Gericht zu beweisen. Wir müssen die
Strafbarkeit deshalb auf jegliche organisierte Sterbehilfe
ausdehnen.“
Die Furcht der Suizidbeihilfeorganisationen
zeigt laut Merk andererseits, dass das Gesetz an der
richtigen Stelle ansetzt und dringend erforderlich
ist. Wir müssen der organisierten Suizidbeihilfe wie
beispielsweise Roger Kusch sie betreibt, einen Riegel
vorschieben. Wenn der Tod gleichsam als Dienstleistung
auf dem Markt angeboten wird, wird Menschen ein scheinbar
schneller Ausweg suggeriert, den sie bei entsprechender
Beratung, wirklicher menschlicher Zuwendung und Sorge
möglicherweise nicht wahrgenommen hätten.“
Der
am 29. August 2012 vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf
sieht ein strafrechtliches Verbot der gewerbsmäßigen
Beihilfe zum Suizid vor. Laut Medienberichten plant
der in Deutschland tätige Sterbehilfeverein des ehemaligen
Hamburger Justizsenators Roger Kusch, auf den das Gesetz
u.a. zielt, eine Rückzahlung der Vereinsbeiträge
für den Fall der ‘erfolgreichen‘ Suizidassistenz,
um dem Verbot zu entgehen.
Quelle:stmj.bayern.de