Erlangen:
Ein Oberbürgermeister darf, um das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erfragen, in eigener Verantwortung eine repräsentative Umfrage durch die städtische Abteilung für Statistik und Stadtforschung durchführen lassen. „Eine Bürgerbefragung ist im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes zulässig“, teilte der Regierungspräsident von Mittelfranken, Thomas Bauer, in einem Schreiben Oberbürgermeister Siegfried Balleis mit. Das Erlanger Stadtoberhaupt hatte um Prüfung des Vorgangs gebeten, um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs auszuräumen.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Wenn Sie es für zweckmäßig erachten, den Stadtrat auch über die Auffassung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen zur Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn zu unterrichten, ist es gemäß Art. 109 Abs. 1 GO rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, dass hierzu neben der Einrichtung eines Diskussionsforums auf der Homepage der Stadt Erlangen auch eine repräsentative Umfrage durch die städtische Abteilung für Statistik und Stadtforschung durchgeführt wird.“
Quelle:erlangen.de