München:
Gemeinsamer Antrag Bayerns und Hessens zur Verbraucher-schutzministerkonferenz
Bayern und Hessen setzen sich mit einem gemeinsamen
Antrag zur Verbraucherschutzministerkonferenz, die
ab dem kommenden Mittwoch, 12. September 2012, stattfindet,
für eine Stärkung des Anlegerschutzes bei geschlossenen
Fonds ein. Geschlossene Fonds unterliegen bislang kaum
gesetzlichen Regelungen und werden daher dem Grauen
Kapitalmarkt zugeordnet. In den letzten Jahren haben
zahlreiche Privatanleger gerade mit Beteiligungen an
geschlossenen Fonds, die mit unrealistischen Renditeversprechen
beworben, unprofessionell gemanagt oder auch in betrügerischer
Absicht aufgelegt wurden, erhebliche wirtschaftliche
Verluste erlitten. „Der vom Bundesfinanzministerium
im Juli vorgelegte Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs
ist ein wichtiger Schritt. Zum Schutz von Privatanlegern
werden damit erstmals umfassende materielle Standards
für geschlossene Fonds – wie beispielsweise Anforderungen
an das Mindestkapital – geschaffen. Wir wollen in der
Verbraucherschutzministerkonferenz auch ein Signal
setzen, dass bestimmte geschlossene Fonds wegen ihrer
Risiken für Privatanleger ungeeignet sind und daher
die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Beschränkungen
zu begrüßen sind. In einigen Bereichen geht der Entwurf
aber noch nicht weit genug“, so die Verbraucherministerinnen
Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).
Vor
allem im Zusammenhang mit Steuersparmodellen haben
Finanzberater Anlegern häufig Fondsbeteiligungen in
Kombination mit einer Kreditfinanzierung angeboten.
Bei Verlusten der Fondgesellschaft haben die Anleger
in diesen Fällen zusätzlich den Kredit zu bedienen
und die Kreditzinsen zu zahlen. „Solche kreditfinanzierten
Beteiligungen sind für Privatanleger aufgrund ihres
hohen Verlustrisikos schlichtweg ungeeignet. Kreditfinanzierte
Fondsbeteiligungen oder vergleichbare Anlageformen
sollten daher künftig nicht mehr zum Vertrieb an Privatkunden
zugelassen sein,“ teilen die beiden Ministerinnen mit.
Noch kein schlüssiges Konzept liege außerdem vor,
wie bei geschlossenen Fonds eine ausreichend breite
Risikomischung sichergestellt werden könne.
Nachbesserungsbedarf
sehen die Verbraucherschutzministerinnen auch bei den
Kontrollrechten der Anleger. Zwar sieht der Gesetzentwurf
des Bundesfinanzministeriums einen obligatorischen
Aufsichtsrat bei den Fondsgesellschaften vor. Auch
die einzelnen Anleger müssten aber die Möglichkeit
haben, Managementfehler oder ungünstige Entwicklungen
rechtzeitig erkennen zu können. Die beiden Ministerinnen
sprechen sich daher dafür aus, den einzelnen Anlegern
effektive Kontrollrechte einzuräumen, die über die
bloßen Einsichtsrechte eines Kommanditisten hinausgehen.
Die
Verbraucherschutzministerinnen abschließend: „Die
zahlreichen Pleiten in den letzten Jahren, bei denen
auch viele Kleinanleger große Teile ihres Ersparten
verloren haben, haben gezeigt, wie wichtig ein effektiver
Anleger- und Verbraucherschutz im Bereich der geschlossenen
Fonds ist. Bayern und Hessen werden sich daher auch
künftig aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen!“
Quelle: stmj.bayern.de