München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die
aktuelle Kritik der Organisation Dignitas an dem gestern
verabschiedeten Gesetzentwurf zur gewerblichen Suizidbeihilfe
entschieden zurück. „Wir müssen der organisierten
Suizidbeihilfe wie beispielsweise Dignitas sie betreibt,
einen Riegel vorschieben“, so Merk. „Es macht eben
einen entscheidenden Unterschied, ob der Tod gleichsam
als Dienstleistung auf dem Markt angeboten wird oder
nicht. Denn damit wird Menschen ein scheinbar schneller
Ausweg suggeriert, den sie bei entsprechender Beratung,
wirklicher menschlicher Zuwendung und Sorge möglicherweise
nicht wahrgenommen hätten“, so Merk. Dignitas argumentiert,
das Gesetz sei verfassungswidrig, denn wenn Beihilfe
zum Suizid grundsätzlich zulässig sei, könne er
nicht verboten werden, wenn er gewerbsmäßig stattfinde.
Merk
weiter: „Die weitere Argumentation von Dignitas, sie
erziele überhaupt keine Gewinne und betreibe schon
deswegen keine gewerbliche Sterbehilfe, zeigt aber
auch, dass der Gesetzentwurf in einem Punkt dringend
der Nachbesserung bedarf: Es ist absehbar, dass Organisationen
wie Dignitas auf genau die gleiche Weise in späteren
Strafprozessen argumentieren werden. Wenn es aber entscheidend
auf die Gewerblichkeit ankommt, wie das der Gesetzentwurf
immer noch vorsieht, bietet der Straftatbestand deshalb
Schlupflöcher, die es unseren Staatsanwälten erschweren
werden, ihn vor Gericht zu beweisen. Wir müssen die
Strafbarkeit deshalb auf jegliche organisierte geschäftsmäßige
Sterbehilfe ausdehnen.“
Außerdem
lehnte Merk erneut die nach wie vor vorgesehene Straflosigkeit
für Ärzte ab. „Anders als Angehörige, die sich in
einer schwierigen Konfliktsituation befinden, muss
man Ärzten zumuten, mit diesem Konflikt professionell
umzugehen“, so Merk.
Quelle:stmj.bayern.de