München:
Angesichts zunehmender Fälle von Benzindiebstahl
an Tankstellen weist Bayerns Justizministerin Dr. Beate
Merk darauf hin, dass es hier keineswegs um ein Kavaliersdelikt,
sondern um strafbares Unrecht geht, das erhebliche
Folgen haben kann.
„Benzindiebstahl
ist aus juristischer Sicht in aller Regel Betrug“,
so Merk. „Das heißt: Darauf steht nach unserem Gesetz
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Und ab 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man als vorbestraft
– falls andere Vortaten zu verzeichnen sind, sogar
schon bei geringeren Geldstrafen.“
Entsprechend
wird der so genannte „Benzinklau“ von Bayerns Staatsanwälten
laut Merk auch unnachsichtig verfolgt. „Wenn die Tat
zur Anzeige gelangt, dann verfolgen unsere Staatsanwälte
sie konsequent weiter“, so Merk. „Und zwar auch dann,
wenn man die Rechnung begleicht, nachdem der Tankstellenbetreiber
durch das Strafverfahren die Adresse herausgefunden
und die Anzeige ‘zurückgenommen‘ hat.“ Eine Zahlung
kann dann nur noch strafmildernd berücksichtigt werden.
„Wenn
Sie versehentlich einmal vergessen haben sollten, zu
bezahlen, rate ich: Kehren Sie sofort zurück, machen
Sie deutlich, dass es keine Absicht war und zahlen
Sie die Rechnung sogleich. Sonst kann es sein, dass
Sie bald böse Post erwartet – und dann glaubt Ihnen
in der Regel niemand mehr, dass es sich um ein Versehen
handelte!“
Merk abschließend: „Die
steigenden Benzinpreise rechtfertigen es nicht, sich
auf Kosten des Tankstellenpächters schadlos zu halten.“
„Und das sieht unser Strafrecht ganz genauso.“
Quelle: stmj.bayern,de