München:
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk wendet sich gegen die Ankündigung einer
Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen,
die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum
Tausch angeboten haben: „Unter seriöser Rechtsverfolgung
stelle ich mir etwas anderes vor“, so Merk. „Wer als
Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich
durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen
oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an
den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem
Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe.“

Merk
machte deutlich, dass Urheber selbstverständlich zu
ihrem Recht kommen müssen, wenn ihre Werke illegal
vervielfältigt werden, dass dabei jedoch Recht und
Gesetz eingehalten werden müssen.

 

Die
bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund,
dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist.
„Das Bundesdatenschutzgesetz lässt die Veröffentlichung
von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Betroffenen
nur in engen Grenzen zu. Voraussetzung ist im Regelfall,
dass der Veröffentlichung keine schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen entgegenstehen.“

Quelle:stmj.bayern.de

 

 

 

Von redaktion