München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gratuliert
Staatsanwaltschaft und Polizei zu ihrem Fahndungserfolg
im Fall eines mutmaßlichen Stalkers, der eine 17-jährige
junge Frau aus München mehrfach bedroht und sogar
einen Nachruf auf sie in einer Tageszeitung aufgegeben
haben soll. „Hier zeigt sich einer breiten Öffentlichkeit,
wie weit Stalking gehen und welche Belastung es für
das Opfer bedeuten kann“, so Merk. „Deshalb ist es
so wichtig, dass wir den Stalking-Paragraphen, für
den Bayern so lange bekämpft hat, haben und strafrechtlich
dagegen vorgehen können.“
Merk
machte aber zugleich darauf aufmerksam, dass es auch
viele Stalking-Opfer gebe, denen Polizei und Staatsanwaltschaft
nur eingeschränkt helfen könnten, weil der Stalking-Paragraph
eine Lücke aufweise. „Der Straftatbestand ist nur
dann erfüllt, wenn das strafbare Nachstellen zu einer
Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers führt“,
so Merk. „Das hat zur Konsequenz, dass Opfer, die sich
nach außen hin stark zeigen und ihr Leben nicht umstellen,
durch unser Strafrecht häufig nicht geschützt sind.“
Die Ministerin fordert, diese Lücke zu schließen.
Sie wirbt derzeit deutschlandweit um Mehrheiten für
den Vorschlag, hat im Juni dieses Jahres die Justizministerkonferenz
damit befasst und will das Thema im Herbst erneut auf
die Konferenz bringen. „Ich setze mich weiter konsequent
dafür ein, dass wir die Schutzlücke schließen“,
so Merk.
Merk wiederholte zudem
ihre Forderung, die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung
wieder einzuführen. „Gerade in Stalking-Fällen, die
ja typischerweise auch mittels Telefon oder Internet
begangen werden, kann der Rückgriff auf gespeicherte
Verbindungsdaten ein wichtiges Mittel für die Strafverfolger
sein, um Straftaten rasch aufzuklären. Im Münchner
Fall ist dies erfreulicherweise auch ohne den Rückgriff
auf Vorratsdaten gelungen. Es kann aber auch Stalking-Fälle
geben, in denen eine Verzögerung der Ermittlungen
dazu führt, dass dem Opfer nicht oder zu spät geholfen
werden kann!“
Quelle:stmj.bayern.de