München:
„Jeder Tag, den wir weiter warten, kann dramatische Folgen für unbehandelte Patienten haben!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat infolge
der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender
Menschen erneut dringend eine gesetzliche Regelung
für diese Fälle angemahnt. „Jeder Tag, den wir hier
weiter abwarten, kann dazu führen, dass Betroffene
mit schweren psychischen Störungen aus der Behandlung
entlassen werden müssen, nicht weiter behandelt werden
können und dadurch schwere Schäden erleiden“, so
Merk.
Nach zwei Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012 können Betreuer
mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage
notwendige medizinische Behandlungen auch dann nicht
gegen den Willen der Betreuten durchsetzen, wenn diese
ihre Behandlungsbedürftigkeit wegen ihrer psychischen
Erkrankung nicht erkennen können.
„Das
kann zum Beispiel dazu führen, dass ein an Demenz
erkrankter Diabetiker, der die erforderliche Insulinzufuhr
verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen
kann, diese eben nicht bekommt. Oder dass etwa manische
Patienten nicht aber aus diesem Zustand herausgeholt
werden können, um sie dann von der Notwendigkeit einer
Behandlung zu überzeugen“, so Merk.
Zu
Wohl der Betroffenen ist ein Gesetz dringend notwendig,
das ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt.“
Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung
des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten
zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser
Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
verschlossen. „Hier ist der Bundesgesetzgeber dringend
gefordert“, so Merk.
Quelle: stmj.bayern.de