München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat angesichts
einer aktuellen Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts
zu Gewalt in Justizvollzugsanstalten erklärt, dass
Bayern konsequent auf Gewalt im Vollzug reagiere. „Wir
kennen das Problem nicht erst seit dieser Studie und
nehmen jeden Einzelfall sehr ernst“, so Merk.
Auf
die Verhinderung von Gewalt unter den Gefangenen und
gegenüber den Bediensteten wird im bayerischen Justizvollzug
und insbesondere in den Jugendstrafanstalten seit jeher
ein besonderes Augenmerk gerichtet. Neben einer engmaschigen
Beaufsichtigung kommt dabei der Behandlung und Betreuung
der Gefangenen eine wesentliche Bedeutung zu. Dabei
wird versucht, den Gefangenen Möglichkeiten und Wege
aufzuzeigen, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Darüber
hinaus sind die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten
im Erkennen gruppendynamischer und subkultureller Prozesse,
die nicht selten in psychische, aber auch physische
Gewalt münden, sowie in der Wahrnehmung von Indizien
für Misshandlungen durch Mitgefangene fundiert geschult
und sensibilisiert.
Soweit in den
Justizvollzugsanstalten körperliche Auseinandersetzungen
und Misshandlungen unter den Gefangenen bekannt werden,
werden umgehend die erforderlichen Maßnahmen getroffen,
insbesondere die Gefangenen ärztlich versorgt, etwaige
Verletzungen dokumentiert und Vorkehrungen zum Schutz
des oder der betroffenen Gefangenen eingeleitet. Ferner
wird konsequent bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Anzeige erstattet, vorhandene Beweise gesichert und
der Vorfall anstaltsintern disziplinarisch aufgearbeitet.
Bayerns
Justizministerin Dr. Beate Merk: „Unsere Beamten sind
geschult, hinzuschauen und konsequent zu reagieren.“
Zu
der Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts,
nach der gut ein Viertel der in Bremen, Brandenburg,
Niedersachsen, Sachsen und Thüringen anonym befragten
Gefangenen angab, Opfer von Übergriffen in der Anstalt
geworden zu sein, hat das Ministerium eine Analyse
durch die Fachleute des Kriminologischen Dienstes des
Bayerischen Justizvollzugs veranlasst.
Quelle: stmj.bayern.de