München:
„Es geht um Gerechtigkeit und darum, Missbrauch zu verhindern!“

 

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt
den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf
zur Reform des Prozesskostenhilferechts und weist Kritik
der Opposition hieran nachdrücklich zurück. „Bei
dem Gesetzentwurf geht es darum, wirksamer zu verhindern,
dass Prozesskostenhilfe missbräuchlich erlangt wird,
etwa indem Antragsteller unzutreffende Angaben über
persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse machen“,
so Merk. „Ziel ist Gerechtigkeit – und dafür zu sorgen,
dass diejenigen Prozesskostenhilfe erhalten, die sie
wirklich brauchen. Wenn Personen, die Prozesse auch
selbst finanzieren könnten, Prozesskostenhilfe bekommen,
schadet das letztlich denjenigen, die sich das Verfahren
wirklich nicht leisten können. Die Alternative, um
den Missbrauch einzudämmen, wäre nämlich, die Hilfe
nach dem Rasenmäherprinzip für alle zurückzufahren.
Und das kann keiner wollen.“

 

Merk
weiter: „Der Zugang zum Recht wird dadurch in keiner
Weise beeinträchtigt. Wer die Kosten nicht selbst
aufbringen kann, wird auch in Zukunft selbstverständlich
Prozesskostenhilfe erhalten.“

 

Prozesskostenhilfe
kann beanspruchen, wer nach seinen persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung
nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann –
vorausgesetzt, die Rechtsverfolgung oder -verteidigung
bietet hinreichende Aussichten auf Erfolg. Das Bundeskabinett
hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch
den die missbräuchliche Erlangung von Prozesskostenhilfe
besser verhindert und die Überprüfungsmöglichkeiten
für die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse
verbessert werden sollen.

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

 

Von redaktion