München:
Angesichts der Abmahnwelle, die nach einem aktuellen
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe der IP-Adressen
bei illegaler Nutzung von Online-Börsen nun erwartet
wird, erinnert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministern
Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre Forderungen zur
Begrenzung der Abmahngebühren.
„Klar
ist: Verstöße gegen das Urheberrecht müssen wirksam
unterbunden werden“, so Merk. „Aber etwas anderes ist
es, wenn private Nutzer Gefahr laufen, sich bereits
beim ersten Maus-Klick enormen Schadensersatzforderungen
ausgesetzt zu sehen. Denn das Instrument der Abmahnung
wird leider von findigen Unternehmern – und auch von
schwarzen Schafen unter den Anwälten – zu oft missbraucht.
Wir müssen daher zu einer wirksamen Begrenzung kommen,
die einerseits die Kosten der Abmahnung deckt, andererseits
den Verbraucher nicht überfordert und in einem angemessenen
Verhältnis zur Schwere der Urheberrechtsverletzung
steht.“
Der Bundesgerichtshof hat
mit Urteil vom 10. August 2012 entschieden, dass künftig
Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen
und Adressen von Nutzern herausgeben müssen, die unbefugt
Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen – egal,
ob dies zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder nicht
(Az. I ZB 80/11). Bisher galt, dass Tauschbörsennutzer
grundsätzlich nur dann eine Weitergabe ihrer Daten
befürchten müssen, wenn sie gewerbsmäßig handeln.
Quelle:stmj.bayern.de