Berlin:

Bundeskabinett beschließt Bericht zur Situation der Frauenhäuser

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht der Bundesregierung zur
Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer
Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in
Deutschland beschlossen. Der Bericht besteht aus einem im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten Gutachten
„Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungsstellen und
anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“
sowie der dazu vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Stellungnahme der
Bundesregierung.

„In Deutschland gibt es ein dichtes, ausdifferenziertes Netz an
Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dennoch
finden nicht alle Betroffenen die Unterstützung, die sie brauchen“, sagt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
„Gemeinsam mit Fachorganisationen und Einrichtungsträgern sind der Bund, aber
auch die Länder und Kommunen gefordert, bestehende Zugangsschwierigkeiten und
Versorgungslücken abzubauen und das Angebot zielgruppengerecht
weiterzuentwickeln. Mit dem bundesweiten Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen,
das Anfang 2013 zur Verfügung stehen wird, schließt die Bundesregierung eine
wichtige Lücke im Hilfesystem.“

Mit dem Bericht legt die Bundesregierung erstmals eine umfassende
Bestandsaufnahme des gesamten Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen. Die
Bestandsaufnahme ergibt für Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser und mehr als
Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen, die jährlich etwa 15.000 bis 17.000
Frauen mit ihren Kindern – das heißt etwa 30.000 bis 34.000 Personen – Schutz und
Beratung bieten.

Hinzu kommen bundesweit mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt
betroffene Frauen qualifiziert beraten und unterstützen. Diese umfassen neben der
großen Zahl an Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen, die professionell auf
Gewalt gegen Frauen allgemein ausgerichtet sind oder deren Arbeitsschwerpunkt auf
der Beratung bei sexueller Gewalt liegt, auch etwa 130 Interventionsstellen bei
häuslicher Gewalt, ungefähr 40 Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel
sowie weitere auf spezifische Gewaltformen. Dazu zählen zum Beispiel auf
Zwangsverheiratung oder Stalking spezialisierte Fachberatungs- und
Kooperationsstellen.

Das Gutachten schafft erstmals eine solide Faktenbasis zur tatsächlichen
Situation der Unterstützungseinrichtungen vor Ort, für deren Ausgestaltung und
Finanzierung die Bundesländer und Kommunen verantwortlich sind. Die
Bundesregierung fördert die Entwicklung des Unterstützungssystems insbesondere
durch Modellprojekte und Forschungsvorhaben und durch die Förderung der
bundesweiten Vernetzung der Hilfsangebote. Beispiele sind das Modellprojekt
„Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen“ (MIGG) und die repräsentative
Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und
Behinderungen in Deutschland“.

Durch effektive Weiterentwicklungen des geltenden Rechts auf bundes- und
landesgesetzlicher Ebene können Defizite bei der finanziellen Absicherung des
Schutzes gewaltbetroffener Frauen ausgeglichen werden. Eine grundsätzlich
angelegte rechtliche Neuordnung durch ein eigenständiges Bundesgesetz ist nach
Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht erforderlich.

Quelle:bmfsfj.de

Von redaktion