München:
„Wir brauchen ein deutliches Signal, dass Fehlverhalten hier völlig inakzeptabel ist!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert
in Folge des Organhandelsskandals eine deutlich härtere
Sanktionierung illegaler Verhaltensweisen und Manipulationen
im Bereich des Transplantationsrechts auch durch das
Strafrecht. „Wir müssen das Vertrauen der Menschen
in die Organspende wiederherstellen“, so Merk. „Dazu
gehört für mich auch eine Nachbesserung im Bereich
des Strafrechts: Dadurch würde ein ganz klares Signal
gesetzt, dass Manipulationen hier völlig inakzeptabel
und mit dem schärfsten Schwert bedroht sind, das wir
in unserem Recht haben, nämlich mit Kriminalstrafe.“
Merk weiter: „Das heißt konkret: Es ist aus meiner
Sicht völlig inakzeptabel, dass beispielsweise der
gewerbsmäßige Handel mit Organen und Geweben lediglich
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet wird,
während zum Beispiel auf gewerbsmäßige Hehlerei
eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren steht.
Wir müssen die Strafandrohung hier auf 10 Jahre erhöhen.
Das hätte insbesondere auch eine längere Verfolgbarkeit
zur Konsequenz, weil die Verjährungsfrist von fünf
auf zehn Jahre verlängert würde. Und: Wir müssen
überprüfen, ob der Katalog der mit Strafe bedrohten
Verstöße gegen Vorschriften über die Organtransplantation
ausgeweitet werden muss. Beides zusammen wäre ein
wichtiger Baustein, um wieder Vertrauen in die Transplantationsmedizin
zurückzugewinnen.
Hintergrund:
Nach
derzeit geltendem Recht ist in § 18 des Transplantationsgesetzes
der Organ- und Gewebehandel mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. In §19
des Transplantationsgesetzes werden bestimmte dort
abschließend aufgezählte Verstöße gegen das bei
Transplantationen zu beachtende Verfahren unter Strafe
gestellt.
Quelle:stmj.bayern.de