Berlin:
Im Juli 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.498 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 597 Personen (15,3 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.059 Personen (30,8 Prozent).
904 Personen erhielten im Juli 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,4 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 977 Personen (20,9 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2012 4.498 Personen (Vormonat 3.901 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 597 Personen
(15,3 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.059 Personen (30,8 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Juli 2012 waren:
Zum Vergleich
Nr. | Land | Mai | Juni | Juli |
---|---|---|---|---|
1. | Syrien | 362 | 388 | 608 |
2. | Afghanistan | 505 | 595 | 548 |
3. | Irak | 360 | 416 | 464 |
4. | Iran | 320 | 293 | 327 |
5. | Serbien | 143 | 199 | 324 |
6. | Pakistan | 179 | 316 | 248 |
7. | Mazedonien | 117 | 132 | 215 |
8. | Russ. Föd. | 148 | 139 | 193 |
9. | Kosovo | 85 | 156 | 152 |
10. |
Neben den 4.498 Erstanträgen wurden im Juli 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 882 Folgeanträge gestellt.
Im Juli 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.666 Personen (Vormonat: 3.815) entschieden.
Insgesamt 904 Personen (19,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 77 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 827 Personen (17,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2012 bei 977 Personen (20,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.877 Personen (40,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 908 Personen (19,5 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2012 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Juli 2012 haben insgesamt 27.760 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (24.143 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.617 Personen
(15,0 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2012:
1. | Afghanistan | 4.124 |
2. | Irak | 3.069 |
3. | Syrien | 2.246 |
4. | Serbien | 2.233 |
5. | Iran | 2.165 |
6. | Pakistan | 1.790 |
7. | Russ. Föd. | 1.098 |
8. | Mazedonien | 945 |
9. | Kosovo | 856 |
10. | Türkei | 812 |
Neben den 27.760 Erstanträgen wurden insgesamt 5.597 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Juli 2012 hat das Bundesamt 30.202 Entscheidungen (Vorjahr: 26.451) getroffen.
Insgesamt 5.374 Personen (17,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 410 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.964 Personen (16,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2012 bei 4.986 Personen (16,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 13.403 Personen (44,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.439 Personen (21,3 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juli 2012 37.318, darunter 33.657 Erstanträge und 3.661 Folgeanträge (Vormonat: 36.317 anhängige Verfahren, davon 32.610 Erst- und 3.707 Folgeanträge).
Quelle: bmi.de