München:
„Wir müssen die schützen, die für uns ihren Kopf hinhalten!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert
eine Verschärfung des Strafrechts beim Widerstand
gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte. „Wie das aktuelle
von meinem Kollegen Herrmann vorgestellte Lagebild
2011 zeigt, beobachten wir in den letzten Jahren eine
Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte. Darüber hinaus
zeigen aktuelle Fälle, dass sich zunehmende Aggressionen
auch gegen Vollstreckungsbeamte außerhalb des Polizeidienstes
wie etwa unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
und gegen Rettungskräfte richten. Wir können nicht
akzeptieren, dass diejenigen, die sich für das Gemeinwohl
einsetzen, dabei Aggressionen ausgesetzt sind, und
müssen auch mit dem Mittel des Strafrechts ein klares
Signal dagegen setzen.“
„Auf Initiative
Bayerns wurden hier im letzten Jahr bereits wesentliche
Änderungen erreicht, insbesondere die Heraufsetzung
der Höchststrafe für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
von zwei auf drei Jahren“, so Merk. „Wesentliche Forderungen
sind indessen noch offen: So, wie das Gesetz derzeit
ist, sind tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte
nur dann als Widerstand strafbar, wenn die Angriffe
bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung erfolgen,
nicht aber bei einer sonstigen Diensttätigkeit, z.
B. beim Streifendienst. Diese Lücke ist untragbar
und muss geschlossen werden. Und: es geht nicht an,
dass die Höchststrafe bei besonders schweren Fälle,
etwa wenn der Beamte in Todesgefahr gerät, weiterhin
bei 5 Jahren liegt. Hier müssen wir auf 10 Jahre erhöhen,
um dem Richter die Möglichkeit zu verschaffen, dem
besonderen Unrechtsgehalt dieser Fälle Rechnung zu
tragen!“
Quelle:stmj.bayern.de