München:
Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk fordert entschlossenes Vorgehen auch gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk freut sich, dass am morgigen Mittwoch
die sogenannte Button-Lösung in Kraft tritt, nach
der Bestellungen im Internet nur noch wirksam sind,
wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch einen gesonderten
Tastendruck ausdrücklich bestätigt: „Endlich sind
die Ergebnisse unserer langjährigen Bemühungen im
Kampf gegen Abzocker im Internet geltendes Recht“,
so Merk. „Auch wenn es weiterhin schwarze Schafe geben
wird: Es ist ein großer Fortschritt, wenn jeder Verbraucher
künftig weiß, dass er nichts bezahlen muss, wenn
er nicht zuvor die Kostenpflichtigkeit des Angebots
unmissverständlich bestätigt hat.“
Im
Bereich der Werbeanrufe und des Inkassos sieht die
Ministerin aber noch dringenden Handlungsbedarf: „Die
Button-Lösung kann nur ein erster Schritt sein. Wir
müssen endlich auch den immer dreister werdenden Telefonabzockern
und den unseriösen Inkassounternehmen das Handwerk
legen. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf,
das schon lange angekündigte Gesetzespaket zum Schutz
der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken
endlich vorzulegen. Den Worten müssen jetzt auch hier
Taten folgen!“
Bei den unerlaubten
Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine
wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich
erhöhten Bußgeldrahmen setzen. Merk fordert vor allem
die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung:
„Eine Zahlungspflicht kommt dann auf einen Werbeanruf
hin nur noch zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss
nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir
die Verbraucher vor der Abzocke am Telefon effektiv
schützen!“
Im Bereich des Inkassos
spricht sich Merk u. a. für eine Gebührenregelegung
und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten aus. Die Ministerin:
„Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern treiben
als Handlanger der Internet- und Telefonabzocker massenweise
zweifelhafte Forderungen ein. Und stellen den Verbrauchern
dabei oft völlig überhöhte Gebühren in Rechnung.
Dem müssen wir ein Ende bereiten, u. a. mit einer
transparenten Gebührenregelung und effektiven Sanktionsmöglichkeiten
für die Aufsichtsbehörden!“
Quelle: stmj.bayern.de