München:

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht infolge
der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender
Menschen dringenden Bedarf für eine bundesgesetzliche
Regelung. Der Bundesgerichtshof hatte am 20. Juni 2012
in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden,
dass Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen
Grundlage medizinische Behandlungen auch dann nicht
gegen den Willen der Betreuten durchsetzen können,
wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit infolge einer
psychischen Erkrankung nicht erkennen können.

Merk:
„Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen
selbst ausführt, kann das Fehlen von Befugnissen zur
Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen dazu
führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung
erheblichen Schaden nehmen, so zum Beispiel, wenn ein
an Demenz erkrankter Diabetiker die erforderliche Insulinzufuhr
verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen
kann. Im wohl verstandenen Interesse der Betroffenen
brauchen wir eine Regelung, die ein Eingreifen in derartigen
Fällen wieder erlaubt.“ Bisher war es möglich, dass
Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine
Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung
veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs verschlossen.

 

Merk:
„Die Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis zeigen
mir, dass sich die Betreuungsgerichte aufgrund der
neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne eine
ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in der Lage
sehen, künftig Unterbringungen zu Zwecken der Heilbehandlungen
zu genehmigen. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert,
möglichst kurzfristig eine Regelung zu schaffen, die
einerseits die Grundrechte der Betroffenen wahrt und
andererseits dringend erforderliche medizinische Behandlungen
ermöglicht.“

Quelle:stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion