München:
„Datenschutzrechtliche Probleme lassen sich lösen“
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Ermächtigung
für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen.
„Wir brauchen hier rasch eine gesetzliche Grundlage“,
so Merk. „Denn in der Praxis stellen wir leider immer
wieder fest, dass sich Banken bei der Beratung nicht
an die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der
Kunden halten. Testberatungen durch die BaFin wären
ein wirksames Mittel, um dies aufzudecken und die schwarzen
Schafe zu outen – oder umgekehrt festzustellen, welche
Banken sich an die Beratungspflichten halten! Hierfür
muss die Politik aber die notwendigen Voraussetzungen
schaffen.“
Merk fordert bereits
seit längerem die Möglichkeit einer Testberatung
durch die BaFin. Am Wochenende hatte ein Sprecher des
Bundesfinanzministeriums nun erklärt, die Bundesregierung
werde eine entsprechende Regelung prüfen, wobei allerdings
noch verfassungsrechtliche Fragen insbesondere des
Datenschutzes und der Grundrechte der Bankberater zu
klären seien. „Diese Probleme ließen sich aber leicht
und rasch dadurch lösen, dass man die Möglichkeit
eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen
unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen
Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung
der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits
beschlossen hat“, so Merk. „Ich fordere die Bundesregierung
auf, dies als Vorbild für eine gesetzliche Regelung
zu nehmen.“
Merk erwartet sich von
einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung
wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. Zugleich
würden aber verfassungsrechtliche Probleme vermieden.
„Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft,
zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine
hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen
Vorschriften wichtig sind“, so Merk. „Deshalb gehe
ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf
Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen
werden.“
Quelle:stmj.bayern.de