München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor
unlauteren Geschäften im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten
für den Betreuungsfall. Mit der Vorsorgevollmacht
kann man rechtliche Vorsorge für den Fall treffen,
dass man wegen Unfalls, Krankheit oder Alter nicht
mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst
zu regeln, insbesondere einen Vertreter benennen. Merk:
„Mit großer Sorge stelle ich fest, dass in den letzten
Monaten verstärkt professionelle Unternehmen und selbsternannte
Experten gezielt an ältere Menschen herantreten und
diese gewinnen wollen, gegen Honorar Beratungen über
Vorsorgevollmachten in Anspruch zu nehmen, Vorsorgevollmachten
gegen Geld an gewerbliche Vermögensverwalter zu erteilen
oder Vorsorgevollmachten bei einem gewerblichen Archiv
für nicht unerhebliche Jahresgebühren zu hinterlegen.
Hier müssen die Alarmglocken läuten! Die Einsetzung
eines Vorsorgebevollmächtigten ist Vertrauenssache.
Denn der Bevollmächtigte wird später ohne gerichtliche
Kontrolle für den Vollmachtgeber tätig! Man sollte
daher nur einer Person, der man absolutes persönliches
Vertrauen entgegenbringt, eine Vollmacht erteilen.“
Beratung
über Vorsorgevollmachten bieten viele Betreuungsvereine
kostenfrei an. Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen,
dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später
im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung
beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gegen
eine einmalige Gebühr zwischen 10 und 20 € kann
dort jede Vorsorgevollmacht erfasst werden. Jahresgebühren
fallen nicht an. Über 1,5 Millionen Bürger haben
hiervon bereits Gebrauch gemacht. Merk: „Lassen Sie
sich nicht von Geschäftemachern ins Bockshorn jagen
oder unter Zeitdruck setzen. Handeln Sie bei der Erteilung
von Vorsorgevollmachten nicht übereilt. “
Quelle: stmj.bayern.de