München:

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk weist auf die neue Broschüre „Online-Schlichter“
hin, die das zum 2. April 2012 in Bayern eingeführten
neue Verfahren der Online-Schlichtung erklärt. „Das
Verfahren ist denkbar einfach und vor allem kostenfrei“,
so Merk. „Verbraucher, die mit einem im Internet geschlossenen
Vertrag rechtliche Probleme haben, haben damit die
Möglichkeit, rasch zu einer einvernehmlichen Lösung
zu kommen:“

Wenn entweder der Verbraucher
oder der Unternehmer, mit dem der Vertrag geschlossen
ist, seinen Sitz in Bayern hat, kann sich der Verbraucher
bei Problemen mit einem Vertrag im Internet online
an die Schlichtungsstelle  beim Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e. V. in Kehl wenden. Voraussetzung
ist lediglich, dass er einen Einigungsversuch mit dem
beteiligten Unternehmen unternommen hat. Er kann dann
online unter www.online-schlichter.de einen Schlichtungsantrag
stellen. Dies ist die einzige Formalie, die aber notwendig
ist, um das Problem genau zu bezeichnen. Anschließend
läuft das Verfahren formlos, online und vor allem
kostenlos weiter: Der Schlichter, ein Volljurist, gibt
dem Unternehmen Gelegenheit, sich an dem Verfahren
zu beteiligen und Stellung zu nehmen. Anschließend
unterbreitet er in der Regel einen Schlichtungsvorschlag,
den die Parteien annehmen können und der dann auch
Grundlage für eine Vollstreckung sein kann.

 

Wie
es geht, ergibt sich aus der neuen Broschüre „Online-Schlichter“,
die unter http://www.vis.bayern.de/recht/rechtsdurchsetzung/doc/flyer_online-schlichter_web.pdf
aus dem Internet heruntergeladen werden kann.

Quelle: stmj.byern.de

 

 

Von redaktion