München:
„Dringend erforderlich ist aber auch eine Ausweitung des Jugendarrests von maximal vier Wochen auf drei Monate“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt
die heute vom Bundesrat gebilligte Einführung eines
Warnschussarrests für Jugendliche, die es den Jugendrichtern
ermöglicht, neben einer zur Bewährung ausgesetzten
Jugendstrafe zusätzlich bis zu vier Wochen Jugendarrest
zu verhängen. „Damit kommt eine Forderung, die Bayern
schon seit langem erhoben hat, jetzt ins Bundesgesetzblatt“,
so Merk. „Diese Möglichkeit ist deshalb so wichtig,
weil es Fälle gibt, in denen Jugendlichen der Ernst
einer Bewährungsstrafe klargemacht werden muss, damit
diese sie nicht als Freispruch, sondern als ernsthafte
Warnung empfinden!“

 

Wichtig ist
laut Merk aber auch, dass der Gesetzgeber beim Jugendarrest
am Ball bleibt und in einem weiteren Punkt nachbessert.
Merk erinnerte in diesem Zusammenhang an ihre Forderung,
den Jugendarrest von auf maximal 4 Wochen auf drei
Monate zu verlängern. „Wir müssen noch eine Stufe
vor der Bewährungsstrafe ansetzen können, beim Jugendarrest,
der gegen Jugendliche verhängt wird, bei denen Jugendstrafe
nicht geboten ist“, so Merk. Der Jugendarrest ist nach
derzeit geltendem Recht auf maximal vier Wochen beschränkt.
Merk: „Aus Gesprächen mit Experten weiß ich aber,
dass das mitunter nicht genügt, um an die Jugendlichen
wirklich heranzukommen und mit ihnen therapeutisch
zu arbeiten. es geht also nichts ums Wegsperren, sondern
darum, auf die Jugendlichen einzuwirken.“

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion