München:
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und die
Vorsitzende des Arbeitskreises Recht der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag Petra Guttenberger planen, im
Freistaat Bayern ein Haus des Jugendrechts in Angriff
zu nehmen. Dabei handelt es sich um ein Gebäude, in
dem die Behörden, die neben den Jugendgerichten im
Jugendstrafverfahren mit straffälligen Jugendlichen
zu tun haben, also Jugendbeamte der Polizei, Jugendstaatsanwälte
und Jugendgerichtshilfe, unter einem Dach zusammenarbeiten.
„Diese engmaschige Betreuung, aber auch Kontrolle straffälliger
Jugendliche ist ein ganz entscheidender Beitrag für
mehr Effizienz des Verfahrens und eine wirksamere Behandlung
der jungen Straffälligen“, so Merk.
Außerdem
trage die räumliche Nähe und engere Zusammenarbeit
der beteiligten Stellen natürlich auch zu einer weiteren
deutlichen Beschleunigung des Verfahrens bei. Dies
ist bei Jugendstrafverfahren besonders wichtig, weil
Reaktionen hier umso wirksamer sind, je schneller sie
auf die Tat folgen. „Was die Geschwindigkeit der Verfahren
angeht, sind wir in Bayern zwar bereits sehr gut aufgestellt“,
so Merk. „Aber das Haus des Jugendrechts kann gerade
in Ballungsgebieten ebenfalls einen weiteren wirksamen
Baustein dazu liefern“.
Das Haus
des Jugendrechts soll zunächst als Modellprojekt eingerichtet
werden. Geeignete Standorte müssen mit Polizei und
interessierten Städten noch geprüft werden. Zuständig
wäre das Haus des Jugendrechts für alle Delikte von
Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahre; ausgenommen
wären nur sehr schwere Straftatenwie Tötungsdelikte,
Sexualdelikte und Großverfahren aus dem Betäubungsmittelbereich.
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden die Mehrfach- und
Intensivtäter sowie die sogenannten Schwellentäter,
bei denen sich eine Entwicklung zum Intensivtäter
anbahnt. U. a. in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
gibt es bereits solche Modelle, mit denen gute Erfahrungen
gesammelt wurden.
Der Plan zur Errichtung
eines Hauses des Jugendrechts wird derzeit innerhalb
der Staatsregierung koordiniert.
Quelle:stmj.byern.de