München
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert
in einigen zentralen Punkten die für heute erwartete
Regelung zum Sorgerecht lediger Väter:
Der
Grundgedanke, dass eine gemeinsame Sorge auf Antrag
des Vaters durch das Familiengericht begründet werden
kann, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht,
sei zwar zutreffend. Hierdurch würden Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.
„Der
Blick aufs Detail erfüllt mich aber mit großer Sorge“,
so Merk. „Hier wird ein Verfahren nach Schema F eingeführt,
das der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht wird.
Scheinbare Effizienz geht zu Lasten des Kindeswohls.“
Laut
Merk ist es in keiner Weise akzeptabel, dass die gemeinsame
Sorge in Zukunft ohne Anhörung der Eltern im schriftlichen
Verfahren begründet werden soll, wenn die Mutter dem
Antrag des Vaters nicht innerhalb von sechs Wochen
ab der Geburt widerspricht. „Nur im persönlichen Gespräch
kann das Gericht doch wirklich feststellen, wie die
tatsächlichen Umstände sind, ob Missverständnisse
der Eltern ausgeräumt werden können und ob vielleicht
eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann.
Und völlig verfehlt ist es, dass sogar dann schriftlich
entschieden werden soll, wenn die Mutter rechtzeitig
Einwände vorbringt, das Gericht deren Darlegung aber
nicht für ausreichend hält. Dann muss doch der Mutter
Gelegenheit gegeben werden, diese zu erläutern!“
Die
6-Wochen-Frist für die Erklärung der Mutter hält
Merk für zu knapp. „Sie trägt der schwierigen Situation
der Mütter unmittelbar nach der Geburt in keiner Weise
Rechnung, auch wenn sie das Gericht im Einzelfall verlängern
kann“, so Merk. „Stattdessen sollte man sich zum Beispiel
an den gesetzlichen Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht
orientieren, die grundsätzlich acht Wochen betragen.“
Quelle:stmj.bayern.de