Betroffene können sich an Anlauf- und Beratungsstellen in den ostdeutschen
Ländern wenden
Am 1. Juli 2012 wird der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis
1990“ (Fonds „Heimerziehung in der DDR“) gestartet. Der Bund, die Länder Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen
und Thüringen haben den Fonds eingerichtet und mit 40 Millionen Euro
ausgestattet.
„Auch der Fonds ‚Heimerziehung in der DDR‘ kann das unfassbare Leid, das einer
Vielzahl von Heimkindern in Einrichtungen der DDR angetan wurde nicht ungeschehen
machen“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Kristina Schröder. „Aber wir eröffnen damit für Betroffene zusätzliche
Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen helfen, heute noch andauernde Folgeschäden
aus der Zeit ihrer Heimunterbringung zu mildern. Das sind wir den Opfern
schuldig.“
In der DDR wurden in den Heimen der Jugendhilfe häufig Zwang und Gewalt ausgeübt.
Insbesondere in den Spezialheimen war der Alltag von Freiheitsbeschränkung,
Menschenrechtsverletzungen, Fremdbestimmung, entwürdigenden Strafen, Verweigerung
von Bildungs- und Entwicklungschancen sowie erzwungener Arbeit geprägt.
Mit dem Fonds werden nun auch Hilfsangebote für die Betroffenen der
DDR-Heimerziehung vorgesehen, nachdem zum 1. Januar 2012 bereits der Fonds
„Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
(Fonds „Heimerziehung West“) eingerichtet worden war. Analog dem Fonds
„Heimerziehung West“ gibt es für Betroffene der DDR-Heimerziehung Hilfen und
Unterstützungsleistungen bei bis heute noch bestehenden Folgeschäden und/oder bei
Minderung von Rentenansprüchen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anlauf- und Beratungsstellen in den
ostdeutschen Ländern und in Berlin informieren und beraten die Betroffenen und
ermitteln in ausführlichen Gesprächen den konkreten Hilfebedarf. Bis zum 30. Juni
2016 können Betroffene mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle
Vereinbarungen über geeignete Hilfen und Unterstützungsleistungen aus dem Fonds
abschließen.
Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum Fonds
„Heimerziehung in der DDR“ und zum Fonds „Heimerziehung West“, zur Antragstellung
und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden:
www.fonds-heimerziehung.de <http://www.fonds-heimerziehung.de>.
Ein kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige
Beratungseinrichtung: 0800 / 100 49 00 (montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
dienstags, mittwochs, freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr
bis 20.00 Uhr)
Quelle: bmfdfj.de