München:
„Vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk übt deutliche
Kritik an den aktuellen Plänen zum „vereinfachten
Verfahren“ beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter
Eltern.
Merk heute in München:
„Es wird der Bedeutung des Sorgerechts und auch dem
Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter
nicht gerecht, wenn das Sorgerecht zukünftig in einem
derartigen schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der
Betroffenen abgehandelt wird.“
Bayerns
Justizministerin weiter: „Ich will kein „Versäumnisverfahren“
in Sorgerechtssachen. Genau da aber landen wir, wenn
wir ermöglichen, dass das Familiengericht die gemeinsame
Sorge ohne Anhörung der Eltern in einem schriftlichen
Beschlussverfahren begründet, wenn die Mutter dem
Antrag des Vaters nicht innerhalb einer Frist von sechs
Wochen widerspricht!“ Merk weiter: „Eines ist ganz
klar: Die Anhörung der Eltern ist wichtig. Sie müssen
schon deshalb angehört werden, weil unsere Richterinnen
und Richter gerade im Gespräch am besten feststellen
können, wie die tatsächlichen Umstände sind, ob
Missverständnisse der Eltern ausgeräumt werden können
und ob vielleicht – und das ist für alle Beteiligten
immer das Beste – eine einvernehmliche Lösung erreicht
werden kann.“ Effizienz hält die Ministerin bei einem
so wichtigen Thema wie dem Sorgerecht nicht für entscheidend.
„Es geht mir hier vor allem um das Wohl der betroffenen
Kinder! Da verbietet sich ein solches vereinfachtes
Verfahren!“
Quelle:stmj.bayern.de