München:
„Jeder weitere Aufschub produziert neue Härtefälle!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert
nachdrücklich eine Änderung des geltenden Unterhaltsrechts.
„Die Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, die
für mehr Selbstverantwortung der Ehepartner sorgen
sollte, war zwar grundsätzlich richtig“, so Merk.
„Sie hat aber in mehreren Punkten zu erheblichen Härten
geführt, die dringend beseitigt werden müssen.“
Erstens
hat die Praxis der Gerichte gezeigt, dass bei Ehen,
die schon vor längerer Zeit geschlossen worden sind,
die Begrenzung des Unterhalts zu ganz erheblichen Härten
führt. Merk: „Wir müssen gesetzlich sicherstellen,
dass ehebedingte Nachteile, die ein Ehepartner im Einvernehmen
mit dem anderen auf sich genommen hat, im Fall der
Ehescheidung angemessen ausgeglichen werden. Wenn sich
die Ehepartner zum Beispiel einig waren, dass die Frau
eine Berufsausbildung nicht fortsetzen sollte, um die
gemeinsamen Kinder und den Haushalt zu versorgen, dann
kann es nicht sein, dass ihr Jahre später im Fall
der Ehescheidung nur ein Minimalunterhalt gewährt
wird mit der Begründung, sie müsse jetzt jede gering
qualifizierte Tätigkeit ausüben und für sich selbst
sorgen. Nach der zur Zeit der Eheschließung geltenden
alten Rechtslage musste die Ehefrau mit einer derartigen
Entwicklung nicht rechnen.“
Außerdem
ist darauf zu achten, dass die Auslegung des neuen
Unterhaltsrechts beim Betreuungsunterhalt nicht zu
einer Überlastung des geschiedenen Alleinerziehenden
führt. Merk: „Es kann nicht sein, dass Alleinerziehende,
die ein Kind im eigenen Haushalt versorgen, daneben
regelmäßig zu einer Vollzeitbeschäftigung verpflichtet
sein sollen und nur in nachweisbaren atypischen Ausnahmefällen
eine Entlastung erfahren. Hier müssen wieder klarere
Maßstäbe eingeführt werden, die sich eindeutig am
Kindeswohl und auch an der Belastbarkeit des alleinerziehenden
Elternteils orientieren“, so Merk. „Einen guten Ansatzpunkt
hierfür bietet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs,
wonach ein 30-Stunden-Job für eine alleinerziehende
Mutter mit drei größeren Kindern in der Regel ausreicht
und an die Darlegungs- und Beweislast der Mutter keine
überzogenen Anforderungen zu stellen sind. Dies sollten
wir aber auch ins Gesetz schreiben, da die sich wandelnde
Rechtsprechung zu erheblichen Unsicherheiten geführt
hat!“
„Das Bundesjustizministerium
kündigt in regelmäßigen Abständen an, dass hier
eine Änderung beabsichtigt sei. Weshalb den Worten
keine Taten folgen, verstehe ich langsam nicht mehr“,
so Merk. „Jede Verzögerung produziert neue Härtefälle,
und Leidtragende sind dabei vor allem die Kinder. Hier
muss endlich gehandelt werden!“
Quelle: stmj.bayern.de