Berlin:
Im Mai 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.425 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 244 Personen (7,7 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 4 Personen (0,1 Prozent).
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805 Personen erhielten im Mai 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (17,4 Prozent aller Asylentscheidungen), darunter 299 syrische Asylbewerber. Zudem erhielten 1.401 Personen (30,2 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz), darunter 1.009 syrische Asylbewerber.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2012 3.425 Personen (Vormonat 3.181 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 244 Personen
(7,7 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vorjahresmonat um 4 Personen (0,1 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Mai 2012 waren:
Zum Vergleich
Nr. | Land | März | April | Mai |
---|---|---|---|---|
1. | Afghanistan | 628 | 469 | 505 |
2. | Syrien | 165 | 241 | 362 |
3. | Irak | 385 | 289 | 360 |
4. | Iran | 224 | 356 | 320 |
5. | Pakistan | 240 | 197 | 179 |
6. | Russische Föderation | 162 | 110 | 148 |
7. | Serbien | 308 | 148 | 143 |
8. | Mazedonien | 87 | 110 | 117 |
9. | Türkei | 128 | 118 | 103 |
10. | Georgien | 61 | 57 | 86 |
Neben den 3.425 Erstanträgen wurden im Mai 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 774 Folgeanträge gestellt.
Im Mai 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.635 Personen (Vormonat: 4.691) entschieden.
Insgesamt 805 Personen (17,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 72 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 733 Personen (15,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Mai 2012 bei 1.401 Personen (30,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.589 Personen (34,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 840 Personen (18,1 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Mai 2012 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Mai 2012 haben insgesamt 19.023 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (17.369 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.654 Personen (9,5 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Mai 2012:
1. | Afghanistan | 2.930 |
2. | Irak | 2.086 |
3. | Serbien | 1.705 |
4. | Iran | 1.542 |
5. | Syrien | 1.225 |
6. | Pakistan | 1.224 |
7. | Russ. Föderation | 759 |
8. | Türkei | 599 |
9. | Mazedonien | 595 |
10. | Kosovo | 541 |
Neben den 19.023 Erstanträgen wurden insgesamt 3.981 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Mai 2012 hat das Bundesamt 21.795 Entscheidungen (Vorjahr: 20.254) getroffen.
Insgesamt 3.739 Personen (17,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 259 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.480 Personen (16,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Mai 2012 bei 3.223 Personen (14,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 10.029 Personen (46,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.804 Personen (22,0 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Mai 2012 35.283, darunter 31.605 Erstanträge und 3.678 Folgeanträge (Vormonat: 35.519 anhängige Verfahren, davon 31.452 Erst- und 4.067 Folgeanträge).